Bundeskartellamt: Millionenstrafe für Preisbindung bei Sennheiser

Aufgrund von Preismanipulation im Bereich der Premium-Kopfhörer verhängt das Bundeskartellamt Bußgelder an Hersteller Sennheiser und die Hörgerätefirma Sonova, die 2022 den Bereich Consumer Electronics von Sennheiser übernahm. Die beiden Firmen sowie drei verantwortliche Mitarbeiter müssen insgesamt knapp sechs Millionen Euro Bußgeld zahlen, wie das Amt mitteilte(öffnet im neuen Fenster) .
Zu dieser Entscheidung kam das Kartellamt nach Beobachtung und einer Durchsuchungsaktion im September 2022. Dabei fand das Amt heraus, dass sich Sennheiser mindestens seit dem Jahr 2015 mit Händlern abstimmte und damit auf eine Anhebung der Preise für Premium-Kopfhörer abzielte.
Dafür beobachteten Sennheiser-Mitarbeiter die Preise der Kopfhörer unter anderem auf bekannten Preisvergleichsportalen. Lagen diese zu weiter unter der UVP, sprach der Konzern die jeweiligen Händler an und forderte eine Erhöhung der Endverbraucherpreise. Üblicherweise kamen die Händler dieser Aufforderung nach, was eine freie Preisgestaltung für den Verbraucher verhinderte.
Dabei handelt es sich um eine sogenannte vertikale Preisbindung, bei der ein Hersteller dem Handel einen Endverbraucherpreis vorschreibt. So findet kein Wettbewerb innerhalb des Handels statt. Eine solche Preisbindung ist daher kartellrechtlich verboten.
Preisabsprachen bis 2022
Um die Preisabstimmungen zu verschleiern, nutzten Sennheiser-Mitarbeiter das Wissen aus kartellrechtlichen Schulungen. Intern nutzte man für die nun abgestraften Absprachen eine Codesprache.
In geringerer Intensität fand die Preismanipulation auch nach der Übernahme des Geschäftszweigs durch Sonova bis zur Durchsuchungsmaßnahme im September 2022 statt. Sowohl Sonova als auch Sennheiser kooperierten mit dem Bundeskartellamt, was bei der Höhe des Bußgeldes berücksichtigt wurde.



