Bundeskartellamt: Fusion von T-Systems' Großrechnergeschäft mit IBM stockt
Das Bundeskartellamt sieht sich das Zusammengehen von T-Systems und IBM bei Großrechnern genau an. T-Systems erklärte offiziell, es handele sich nicht um einen Verkauf.

Der Verkauf des Betriebs von Großrechnern der Telekom-Tochter T-Systems an IBM verzögert sich. "Die Prüffrist wurde bis zum 9. Juli 2019 verlängert", sagte ein Sprecher des Bundeskartellamtes dem Handelsblatt. Die Behörde muss die Fusion genehmigen. Die Verlängerung des Verfahrens könnte ein Hinweis auf Bedenken des Amtes sein.
Rund 400 Beschäftigte in sechs Ländern sollen von T-Systems zu IBM wechseln. IBM kauft T-Systems zudem die Großrechner ab. Bestehende Kundenverträge sollen von T-Systems fortgeführt werden, der Umsatz aber zu großen Teilen an IBM weitergegeben werden. Das Geschäftsvolumen liegt nach Informationen des Handelsblatts bei mehr als 800 Millionen Euro über zehn Jahre. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Make-or-buy-Entscheidung: T-Systems behält die Kundenbeziehung und wird auch weiter direkt bezahlt. IBM bekommt den Betriebsauftrag als Sublieferant und eine entsprechende Vergütung des genannten Betrages. T-Systems erklärte offiziell, es handele sich nicht um einen Verkauf.
Großrechner: Was macht T-Systems da?
T-Systems-Chef Adel Al-Saleh hatte angekündigt, das Unternehmen auf profitable Kernbereiche zu beschränken. Der Betrieb von Großrechnern gehört wohl nicht dazu. IBM ist in dem Segment sehr stark. Doch genau aus diesem Grund könnten die Wettbewerbshüter Bedenken haben. Auf Anfrage wollten sich weder T-Systems noch IBM zu dem Verfahren äußern.
T-Systems bietet nach eigenen Angaben für Großrechner Infrastruktur- und Applikationsbetrieb, eigene Produkte sowie die Betreuung und Weiterentwicklung von Applikationen, die oftmals in Cobol programmiert sind. Bei den bereits länger üblichen Hybrid-Applikationen befinden sich Datenbanken- und Business-Logik auf der Mainframe-Plattform und deren Oberflächen wurden als Webapplikationen auf X86-Servern implementiert.
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