Bundeskartellamt: Facebooks Datensammlung ist missbräuchlich
Das Bundeskartellamt hat im Facebook-Verfahren Stellung bezogen. Besonders das unbegrenzte Sammeln von Daten über Drittseiten auch ohne Nutzung des Like-Buttons wird kritisiert.

Laut Bundeskartellamt ist Facebook marktbeherrschend und das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ist missbräuchlich. Diese vorläufige Einschätzung im Facebook-Verfahren gab Behördenchef Andreas Mundt am 19. Dezember 2017 bekannt. Missbräuchlich sei, dass das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig mache, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen zu sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenzuführen.
Zu diesen Drittseiten gehören den Angaben zufolge konzerneigene Dienste wie Whatsapp oder Instagram, "aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen" kann.
Mehr Steuerungsmöglichkeiten für Verbraucher
Mundt sagte: "Wir sehen vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch an. Mit Hilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen 'Gefällt mir'-Button gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst."
Zu dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto liegt laut Mundt keine wirksame Einwilligung der Nutzer vor. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen.
Aus Sicht der Behörde sind mehr Steuerungsmöglichkeiten für Verbraucher zu fordern, die Facebook zur Verfügung stellen muss, um die Datensammlung wirksam zu begrenzen. Eine abschließende Entscheidung wird es nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht vor dem Frühsommer 2018 geben.
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