Bundeskartellamt: Amazon schafft Preisdiktat für Marketplace ab

Das Bundeskartellamt hat durchgesetzt, dass die sogenannte Preisparität auf Amazons Marketplace abgeschafft wird. Jetzt wird geprüft, ob die Änderungen ausreichen.

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Amazon-Lager in Leipzig
Amazon-Lager in Leipzig (Bild: Fabrizio Bensch/Reuters)

Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass die Preisparität auf Amazon Marketplace nicht mehr durchgesetzt wird. Danach müssten Händler bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung."

Amazon erklärt selbst weiter zur Preisparität, Kunden verließen sich darauf, bei Amazon.de niedrige Preise und günstige Einkaufsbedingungen vorzufinden. "Selbstverständlich steht es Verkäufern frei, die Preise, zu denen sie ihre Produkte über verschiedene Verkaufskanäle anbieten, selbst zu bestimmen. Um Kunden bei Amazon.de das bestmögliche Einkaufserlebnis zu bieten, dürfen Verkäufer, die sich entscheiden, ihre Produkte bei Amazon anzubieten, bei Amazon keinen höheren Preis verlangen als anderswo."

2.400 Händler, die ihre Waren in Amazons Marketplace anbieten, wurden seit Februar 2013 vom Bundeskartellamt befragt. Die Behörde wollte dabei erfahren, wie sich die Preisparitätsklausel für die Händler auswirkt. Die Wettbewerbswächter befürchten durch eine Preisfixierung auf das billigste Angebot bei Amazon nicht nur eine Behinderung für das Wachstum anderer Anbieter. Vielmehr könnte Amazon damit auch die Preise der Waren nach oben treiben, denn die Händler müssen einen Teil des Verkaufspreises an Amazon abführen. "Es besteht die Gefahr, dass hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden und das System so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führt, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon hat", erklärte das Kartellamt im Februar 2013.

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