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Bundeskanzleramt: BND-Gesetz soll Internetüberwachung ausweiten

Das Bundeskanzleramt plant eine massive Ausweitung der BND -Befugnisse bei der Internetüberwachung und beim Hacken ausländischer IT-Konzerne.
/ Andreas Donath
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BND-Gebäude in Berlin (Bild: Jan Kleihues (Stefan Müller))
BND-Gebäude in Berlin Bild: Jan Kleihues (Stefan Müller) / CC-BY-SA 4.0

Das Bundeskanzleramt plant eine grundlegende Überarbeitung des BND-Gesetzes. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung soll der Bundesnachrichtendienst künftig deutlich erweiterte Befugnisse bei der Überwachung des Internetverkehrs erhalten. Der Gesetzentwurf liegt den Medien vor(öffnet im neuen Fenster) .

Der Entwurf sieht vor, dass der BND an Internetknotenpunkten wie dem DE-CIX in Frankfurt abgefangene Datenströme bis zu sechs Monate speichern darf. Bisher war der Dienst auf die Speicherung von Metadaten wie IP-Adressen beschränkt. Künftig sollen auch die Inhalte von E-Mails und Chatnachrichten erfasst werden können.

Die geplante Regelung betrifft nach Angaben des Kanzleramts etwa 30 Prozent des Datenverkehrs. Dabei soll nicht nur Kommunikation zwischen ausländischen Zielen überwacht werden. Auch Internetverkehr, der von Deutschland ins Ausland führt, würde in den Überwachungsbereich fallen.

Das neue Verfahren ist demnach zweistufig angelegt. Zunächst würde der BND Daten erheben und speichern. In einem zweiten Schritt, als "Einsichtnahme" bezeichnet, könnten die Inhalte dann nach bestimmten Suchbegriffen durchsucht werden. Bislang darf der Dienst Suchbegriffe nur als Filter für künftige Kommunikation einsetzen.

Neues BND-Gesetz: Hackingbefugnisse werden erweitert

Die Pläne gehen über die Internetüberwachung hinaus. Der BND soll nach dem Willen des Kanzleramts künftig auch ausländische Provider und Plattformbetreiber legal hacken dürfen, wenn diese nicht freiwillig mit dem Dienst kooperieren. Dies könnte auch Systeme von Google, Meta oder X betreffen.

Auch das Hacken von IT-Infrastruktur in Deutschland soll dem BND erlaubt werden, beispielsweise zur Abwehr feindlicher Cyberattacken. Die sogenannte "Computer Network Exploitation" würde damit deutlich ausgeweitet. Das Kanzleramt begründet dies mit der Notwendigkeit strategischer Aufklärung.

Einige Journalisten nicht mehr unter besonderem Schutz

Bei der Frage, wer überwacht werden darf, plant das Kanzleramt ebenfalls Änderungen. Ausländische Zielpersonen in Deutschland mit hoheitlichen Funktionen sollen künftig nach denselben Grundsätzen überwacht werden können wie Ausländer im Ausland. Dies könnte unter anderem Geheimdienstmitarbeiter betreffen, die als Diplomaten getarnt in Deutschland tätig sind.

Der besondere Schutz für Journalisten soll nach dem Entwurf aufgeweicht werden. Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Staaten würden nicht mehr als unabhängige Journalisten behandelt. Das Kanzleramt argumentiert, dass diese Personen oft im Auftrag eines Regimes oder sogar als Agenten agierten.

Speicherdauer soll erheblich ausgeweitet werden

Die Bundesregierung begründet die geplanten Änderungen mit der sogenannten Zeitenwende. Der BND solle unabhängiger werden von US-Geheimdiensten und auf dem Niveau seiner internationalen Partner arbeiten können. In anderen Ländern würden Daten teilweise deutlich länger gespeichert. Die Niederlande erlauben ihrem Militärnachrichtendienst eine Speicherung für bis zu zwei Jahre, Frankreich speichert Inhaltsdaten vier Jahre lang.

Das Kanzleramt wollte sich auf Anfrage zum aktuellen Stand des Vorhabens nicht äußern. Die Bundesregierung befindet sich nach eigenen Angaben noch in der internen Abstimmung. Wann das Gesetz dem Kabinett vorgelegt wird, ist unklar.

Die Pläne dürften für politische Debatten sorgen. Kritiker der Internetüberwachung hatten ähnliche Praktiken während des NSA-Skandals und der Snowden-Enthüllungen kritisiert. Die nun vorgesehenen Befugnisse würden teilweise darüber hinausgehen.


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