Bundeskabinett: Weg für Abschaffung des Routerzwangs ist frei
Der Weg für die Abschaffung des Routerzwangs ist frei: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Oktober eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen. Die Ministerrunde weist darin die Bedenken der Länderkammer zurück und sieht keinen weiteren Diskussionsbedarf. Das bestätigte uns ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Der Bundesrat hatte in einer Stellungnahme Ende September Bedenken zum Gesetzentwurf der Regierung formuliert. Ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sagte Golem.de dazu: "Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zwei Prüfbitten ausgesprochen. Im Kern ging es darum, zu prüfen, ob es besonderer Regelungen für Glasfaser- und Kabelnetzbetreiber im Gesetzentwurf bedarf. Die Bundesregierung ist den Prüfbitten nachgekommen. Da die Wahlfreiheit für die Endgeräte technologieneutral ausgestaltet werden soll, sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für besondere Regelungen für bestimmte Betreiber."
Bundesrat hätte Gesetz nicht verhindern können
Die Länderkammer hatte das Gesetz aber ohnehin nicht verhindern können, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Höchstens eine Verzögerung der Vorlage wäre möglich gewesen.
Jetzt kann das Gesetzgebungsverfahren in die nächste Runde gehen – es folgt die erste Lesung im Bundestag. Ein Scheitern des Entwurfs im Bundestag ist auf Grund der großen Mehrheit der Regierungskoalition sehr unwahrscheinlich. Die Abschaffung des Routerzwangs ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.
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