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Bundeskabinett: Telekom kann höhere Vorleistungspreise nachträglich erheben

Die Telekom kann die Preise für Konkurrenten, die ihr Netz anmieten, nun auch rückwirkend erhöhen. Davor sind nach einer Gesetzesänderung nur noch kleinere Anbieter geschützt.
/ Achim Sawall
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Beim Festakt der Bundesnetzagentur (Bild: Bundesnetzagentur)
Beim Festakt der Bundesnetzagentur Bild: Bundesnetzagentur

Die Deutsche Telekom kann eingeklagte höhere Preise für Vorleistungen nun auch rückwirkend berechnen. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Das Bundeskabinett hat entschieden, das Telekommunikationsgesetz entsprechend zu ändern.

Viele Telekommunikationsanbieter verfügen nur eingeschränkt über eigene Netzinfrastrukturen. Sie sind deshalb auf Vorleistungen der Telekom angewiesen. Einige dieser Vorleistungsbereiche unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur.

Bisher sind alle Konkurrenten durch Paragraf 35 des Telekommunikationsgesetzes rückwirkend vor höheren Kosten geschützt, wenn ein marktmächtiger Anbieter die Entgelte für zu niedrig hält und deshalb klagt. Da jedoch finanzstarke Anbieter auf dem Markt seien, die nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts diesen Schutz nicht mehr benötigten, soll das Gesetz zukünftig nur noch für Firmen bis zu einer Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro gelten.

Klage nützte bisher der Telekom kaum etwas

"Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgeschlagene Anpassung des Telekommunikationsgesetzes schafft eine angemessene Balance zwischen Wettbewerbsschutz und Rechtsschutzgewährleistung" , erklärte das Ministerium. Das Kabinett hat mit seinem Beschluss eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Der Beschluss ist vom 22. November 2016 .

Wenn die Bundesnetzagentur die Entgelte in niedrigerer Höhe genehmigt als vom regulierten Unternehmen beantragt, konnte die Firma bisher Verpflichtungsklage auf Genehmigung eines höheren Entgelts erheben. Für die bereits erbrachten Zugangsleistungen nutzte ein Klageerfolg dem regulierten Unternehmen allerdings nur dann, wenn das Verwaltungsgericht die Bundesnetzagentur zur rückwirkenden Genehmigung höherer Entgelte verpflichtete.


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