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Bundesjustizministerium: Bei Rachepornos drohen in Deutschland drei Jahre Haft

Ein neues Gesetz gegen Rachepornos wie in Großbritannien soll es in Deutschland nicht geben. Das Sexualstrafrecht sei erst kürzlich verschärft worden, erklärt das Justizministerium. In Großbritannien wehren sich Nudisten gegen das Gesetz.
/ Achim Sawall , Friedhelm Greis
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Aufnahme der Gruppe Women against revenge porn (Bild: Women against revenge porn)
Aufnahme der Gruppe Women against revenge porn Bild: Women against revenge porn

Das Bundesjustizministerium hat auf Anfrage von Golem.de mitgeteilt, dass die Verbreitung von intimen Bildern ohne die Zustimmung der gezeigten Person in Deutschland bereits unter Strafe gestellt sei. Revenge-Porn-Plattformen veröffentlichen private pornografische Bilder oder Nacktaufnahmen mit dem vollen Namen und der Adresse der Opfer. Anbei stehen oft Links zu ihren Profilen auf sozialen Netzwerken. Oft werden aus Rache auch in sozialen Netzwerken pornografische Aufnahmen von früheren Partnern ohne Zustimmung veröffentlicht. Die Regierung verweist auf Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes(öffnet im neuen Fenster) , der die Einwilligung des Abgebildeten für die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildern voraussetzt.

"Dabei ist auch zu beachten, dass eine wirksam erteilte Einwilligung räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein kann und so nicht jegliche Verbreitung abdeckt. Darüber hinaus ist eine Anfechtung und auch ein Widerruf einer Einwilligung zulässig" , hieß es weiter. Bei Verstößen drohe nach Paragraf 33 des Gesetzes(öffnet im neuen Fenster) eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Zudem habe das Bundeskabinett kürzlich einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafgesetzbuches(öffnet im neuen Fenster) (StGB) beschlossen. Dieser sieht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren für denjenigen vor, "der unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme macht, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder der unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt" .

Darüber hinaus ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen, wenn solche Bildaufnahmen verbreitet oder veröffentlicht werden. Diese Tatbestände könnten durch "Rachepornos" erfüllt sein, teilte das Ministerium weiter mit.

Betroffene können sich zudem zivilrechtlich gegen solche Veröffentlichungen wehren und Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung geltend machen. Schadenersatzansprüche lassen sich aus Paragraf 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches(öffnet im neuen Fenster) ableiten. "Bei einer schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden gefordert werden, wenn die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann" , hieß es. Auch gegen die Plattform, die die Bilder oder Videos veröffentlicht habe, könne vorgegangenen werden. Sie ist laut Paragraf 10 des Telemediengesetzes(öffnet im neuen Fenster) verpflichtet, das Material zu entfernen, wenn sie über eine Rechtsverletzung Kenntnis erlangt hat.

Über diese Gesetze hinaus will die Regierung keine neuen Regelungen wegen "Rachepornos" erlassen.

In der vergangenen Woche wurde in Großbritannien eine Gesetzesänderung angekündigt, die für Rachepornos maximal zwei Jahre Haft vorsieht. Die Verschärfung erfolgt über eine Ergänzung zum Criminal Justice and Courts Bill. Justizminister Chris Grayling erklärte laut einem Bericht der BBC(öffnet im neuen Fenster) : "Wir wollen denjenigen, die Opfer dieser Art ekelhaften Verhaltens geworden sind, wissen lassen, dass wir auf ihrer Seite stehen." In dem Gesetz geht es um die Verbreitung von "Fotos oder Videoaufnahmen von Personen bei sexuellen Handlungen, oder mit entblößten Genitalien" , ohne die Zustimmung der Dargestellten.

Britische Nudisten haben sich dagegen gewandt(öffnet im neuen Fenster) , dass damit auch Fotos von Freunden und Familie an Nacktbadestränden unter Strafe gestellt werden.


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