Bundesjustizministerin Barley: Gesetze sollen digital wirksam werden
Nicht mehr durch die Veröffentlichung in dem von einem Privatverlag betriebenen Bundesgesetzblatt sollen Gesetze wirksam werden, sondern über ein frei zugängliches Portal im Netz. Das will Bundesjustizministerin Barley - zuvor ist allerdings eine Verfassungsänderung nötig.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will den Prozess des Inkrafttretens von Gesetzen ändern und dabei vor allem auf das Internet setzen. Derzeit ist es noch so: Damit ein Gesetz gilt, muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden - das steht so im Grundgesetz. Das Bundesgesetzblatt gehört einem Privatunternehmen, nämlich dem Bundesanzeiger Verlag aus Köln, an dem wiederum der Verlag Dumont eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Barley sagte im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass künftig Gesetze über ein Portal im Netz veröffentlicht werden sollen, um in Kraft zu treten. "Wir schaffen eine Plattform, auf der jede Bürgerin und jeder Bürger kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt zugreifen kann", erklärte die Ministerin.
Erst ab 2022 sollen die Gesetze nach der rein digitalen Veröffentlichung gelten. Vorher müssen das Grundgesetz geändert und der Vertrag mit Dumont gekündigt werden. Über die Details der geplanten Änderungen liegen noch keine Informationen vor.
Die Veröffentlichung über das Bundesgesetzblatt wird schon länger kritisiert. Bürger können die Gesetzestexte auf dem Portal www.bgbl.de zwar über einen Bürgerzugang einzeln kostenlos ansehen. Allerdings ist dafür keine kostenlose Suchfunktion vorgesehen, die etwas das Auffinden von Stichworten erlaubt. Das können nur Abonnenten, die im Halbjahr 99 Euro bezahlen; dafür sind die Bundesgesetzblätter dann auch druckbar und erlauben eine "Textentnahme".
Ein Teil dieser Einschränkungen lässt sich umgehen, etwa indem die Suche über Suchmaschinen wie Google erfolgt - dann muss dem Suchbegriff ein "site:www.bgbl.de" vorangestellt sein. Außerdem hat die Open Knowledge Foundation im Dezember 2018 alle Gesetzesblätter auf offenegesetze.de frei zugänglich gemacht. Die Stiftung riskiert mit der Aktion einen Rechtsstreit mit dem Bundesanzeiger Verlag.
Ganz generell gilt: Wer sich über aktuelle Gesetzestexte informieren möchte, ist auf Seiten wie www.gesetze-im-internet.de besser aufgehoben. Im Gesetzblatt werden außer bei neuen Gesetzen lediglich die Änderungen zu bestehenden aufgeführt, was das Lesen und Verstehen erschwert. Außerdem fehlt die Begründung, die in den Gesetzentwürfen des Bundestags noch enthalten ist.
Bevor der Thread noch weiter abrutscht wird er geschlossen. Sebastian Fels (golem.de)
Ist eigentlich der Artikel 79 GG auch unantastbar? Wenn nicht, würden wir hier mit...
Na das wäre doch sehr gut!
Genauso viele wie Du. Diese Gedanken müssen sich diejenigen machen, die das...
Warum sollten denn hier Erinnerungen an Diktaturen wach werden? Es ist ja nicht so, dass...
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