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Bundesjustizminister: Datenmenge aus Facebook-Überwachung nicht auszuwerten

Justizminister Heiko Maas hat sich gegen die Echtzeitanalyse von Daten in sozialen Netzwerken ausgesprochen. "Wer soll denn diese Flut von Informationen noch auswerten?" , fragte er.
/ Achim Sawall , dpa
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Widerstand gegen Live-Ausforschung sozialer Netzwerke (Bild: SOEREN STACHE/AFP/Getty Images)
Widerstand gegen Live-Ausforschung sozialer Netzwerke Bild: SOEREN STACHE/AFP/Getty Images

Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich erneut gegen die vom Bundesnachrichtendienst (BND) geplante Live-Ausforschung sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter ausgesprochen. "Es gibt da ganz klare Grenzen: Auch Geheimdienste müssen sich an die Gesetze halten. Für eine Totalüberwachung aller sozialen Netzwerke in Echtzeit sehe ich keine rechtliche Grundlage" , sagte der SPD-Politiker der Passauer Neuen Presse. Zudem sei der praktische Nutzen fraglich: "Wer soll denn diese Flut von Informationen noch auswerten?"

Im Mai 2014 war berichtet worden , dass der deutsche Auslandsgeheimdienst Dienste wie Twitter und Facebook künftig in Echtzeit ausforschen wolle. Diese Pläne gingen aus mehreren vertraulichen Unterlagen des BND hervor. Bei den Überwachungsprogrammen orientiere sich der BND ausdrücklich an den technischen Möglichkeiten des US-Geheimdienstes NSA und des britischen GCHQ. Das Projekt laufe intern unter dem Titel "Echtzeitanalyse von Streaming-Daten". Befreundete Nachrichtendienste aus dem Ausland seien methodisch viel weiter als der BND.

Bereits in diesem Jahr solle die Technik so verbessert werden, dass Weblogs, Foren und soziale Netzwerke systematisch ausgewertet werden könnten, um Stimmungen in der Bevölkerung anderer Staaten zu erfassen.

Das Projekt sei Teil der Strategischen Initiative Technik (SIT). Die Kosten des Programms, das vorerst bis 2020 laufen solle, würden vom BND auf rund 300 Millionen Euro beziffert.

Das für die Geheimdienstfinanzen zuständige Vertrauensgremium des Bundestages verlangte jedoch laut einem späteren Bericht eine "ausführliche Darlegung und Begründung der geplanten Maßnahmen" .


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