Bundesinstitut: Verzeichnis für Gesundheitsapps startet mit zwei Einträgen

Das DiGA-Verzeichnis für Gesundheitsapps, die die Kassen zahlen, soll bald wachsen.

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Kalmeda Tinnitus-App
Kalmeda Tinnitus-App (Bild: Kalmeda)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die ersten beiden Apps auf Rezept im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. "Die bisherige Erstattung einzelner Apps hatte jeweils einen Einzelvertrag zwischen einer einzelnen Krankenkasse mit einem App-Hersteller als Grundlage. So wurden zwar einzelne Apps von einzelnen Krankenkassen erstattet - von anderen hingegen nicht. Die neuen Regelungen schaffen im Gegensatz dazu eine grundsätzliche Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit für Anwendungen, die im Verzeichnis gelistet sind", sagte Maik Pommer, Sprecher des Bundesinstituts Golem.de auf Anfrage.

Die ersten beiden Apps in dem neuen Verzeichnis sind Kalmeda, eine Tinnitus-Therapie, und Velibra, eine Anwendung für Patienten mit Angststörungen. Weitere Angebote sollen folgen. Aktuell sind beim Bundesinstitut 21 Anwendungen in der Prüfung, für etwa 75 Anwendungen wurden Beratungsgespräche mit Herstellern geführt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, das Verzeichnis solle für Ärzte zu einem Digital-Lexikon werden, indem sie verordnungsfähige Anwendungen finden können. Deutschland sei das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gebe. "Die Wirkung dieser digitalen Hilfsmittel wird genau überprüft. Deswegen wächst diese Liste nur langsam auf", sagte Spahn.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) erwartet überhöhte Preise für Gesundheitsapps, weil im ersten Jahr der vom Hersteller frei gewählte Preis erstattet werden muss. Das sagte GKV-Sprecherin Claudia Widmaier Golem.de im März 2020 auf Anfrage. "Erst nach 12 Monaten kann der GKV-Spitzenverband versuchen, niedrigere Preise zu verhandeln."

Seit dem 1. Januar 2020 besteht ein Gesetzesanspruch, nach dem Gesundheitsapps zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, also zum Leistungsumfang aller Kassen gehören. Damit Gesundheitsapps nach dem neuen Recht bezahlt werden können, müssen sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein.

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