Bundesinnenminister: Mehr Überwachung und Gesichtserkennung auf Bahnhöfen
Bahn und Bundesregierung wollen mehr Videoüberwachung und Polizei auf den Bahnhöfen. Geplant ist auch, die umstrittene Gesichtserkennung einzusetzen - dafür gibt es aber bisher keine rechtliche Grundlage.

Die Videoüberwachung und die Polizeipräsenz an Bahnhöfen sollen ausgeweitet werden. Aktueller Anlass für die Pläne der Bahn und der Bundesregierung sind zwei Attacken, bei denen Reisende vor einfahrende Züge gestoßen wurden. "Nach solch furchtbaren Ereignissen wie in Voerde und Frankfurt am Main habe ich alle Verantwortlichen an einen Tisch gebracht", teilte Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit. Es seien Maßnahmen vereinbart worden für ein Mehr an Sicherheit.
Demnach sollen bis Ende 2024 "nahezu alle großen Bahnhöfe" mit moderner Videoüberwachung ausgestattet werden. Dabei sollen auch intelligente Videoüberwachung und biometrische Gesichtserkennung zum Einsatz kommen. Für den Ausbau der Videoüberwachung sind bis 2023 bereits 70 Millionen Euro vorgesehen. Das Verkehrsministerium will weitere 50 Millionen Euro zuschießen, was der Bundestag aber noch genehmigen muss. Hinzu kommen 12,5 Millionen Euro von der Deutschen Bahn.
Gesichtserkennung umstritten und ohne Rechtsgrundlage
Mit biometrischer Gesichtserkennung sollen Menschen identifiziert werden, beispielsweise wenn sie zur Fahndung ausgeschrieben sind. Datenschützer und Wissenschaftler sehen das allerdings skeptisch: Die Technik funktioniere schlecht und verletze die Privatsphäre. Der Täter von Frankfurt war zudem gar nicht international zur Fahndung ausgeschrieben, entsprechend wäre die Maßnahme ins Leere gelaufen. Auch die bereits vorhandene Videoüberwachung am Frankfurter Hauptbahnhof hielt ihn nicht von den Taten ab.
In welchem Umfang der Einsatz von Gesichtserkennung und intelligenter Videoüberwachung erfolgen soll, ist derzeit nicht bekannt. Eine Sprecherin der Bundespolizei erklärte Spiegel Online, dass es für die Implementierung des Gesichtserkennungssystems an Bahnhöfen "aufgrund der damit verbundenen Grundrechtseingriffe zunächst einer klarstellenden Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz" bedürfe. Das bestätigte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber: "Losgelöst von der Frage, wie effektiv diese Art der Überwachung überhaupt ist, fehlt es für eine flächendeckende biometrische Videoüberwachung nach wie vor an einer konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlage." Dabei sei es fraglich, ob eine solche überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden könne. "Bevor hier keine Klärung erfolgt ist, sollten vorhandene Ressourcen besser anderweitig investiert werden", sagte Kelber.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, hält Gesichtserkennung und intelligente Videoüberwachung für sinnvoll, falls sie zuverlässig funktionierten. "Sonst schaffen Fehlalarme nur Mehrarbeit für die Kollegen und Verunsicherung bei Reisenden." Die Bundespolizei hatte von Sommer 2017 bis Sommer 2018 am Berliner Bahnhof Südkreuz ein entsprechendes System getestet. Durch die Kombination von unterschiedlicher Gesichtserkennungssoftware konnte die Fehlerquote zwar reduziert werden, allerdings bedeutet selbst eine geringe Fehlerquote von deutlich unter einem Prozent bei einem stark frequentierten Bahnhof mehrere falsch erkannte Verdächtige pro Stunde - was für Reisende durchaus sehr unangenehm sein kann.
Die Datenschützer von Bund und Ländern hatten Ende März 2017 erklärt (PDF), sie hielten den Einsatz biometrischer Gesichtserkennungssoftware in Überwachungskameras für rechtswidrig. Es handele sich um einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, hieß es. "Der Einsatz von Videokameras mit biometrischer Gesichtserkennung kann die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören", wurde festgestellt.
Städte wie San Francisco (USA) sehen in der Gesichtserkennungstechnik sogar eine Gefahr und verbieten den Einsatz in ihren Behörden. Darunter fällt auch die Polizei. Die Nachteile würden die angeblichen Vorteile bei weitem überwiegen, so könne die Technik Bürgerrechte verletzen und die rassistische Ungerechtigkeit verschärfen, heißt es in einem entsprechenden Beschluss aus San Francisco.
Mehr Polizei und Sicherheitsdienst
An den Bahnhöfen sollen den Vereinbarungen zufolge künftig 1.300 zusätzliche Bundespolizisten patrouillieren. Da die Beamten noch ausgebildet werden müssen, sollen die Stellen erst bis 2024 besetzt sein. Seehofer will sich zudem für weitere 11.300 Stellen für die Bundespolizei einsetzen. Die Deutsche Bahn will ihrerseits etwa zehn Millionen Euro im Jahr zusätzlich in die Sicherheit an Bahnhöfen und mehr Personal stecken.
Rund 95 Prozent der Fahrgäste im Bahnverkehr nutzen den Angaben aus dem Innen- und Wirtschaftsministerium zufolge allerdings die Regionalbahnen, für diese sind die Länder zuständig. Das Thema soll deswegen auch auf die Tagesordnung der Länderverkehrs- und Innenminister gesetzt werden.
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Nicht, dass das nett ist was du da beschreibst, nur deswegen jeden anlasslos aufzunehmen...
Genau. Und die Sonne dreht sich um die Erde.
Die Nutzlosigkeit solcher Überwachung ist an anderer Stelle schon hinreichend dargelegt...