Bundesgerichtshof: Urteilsbegründung stärkt Gebraucht-Software-Händler
Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zur gebrauchten Software ist kaum eine Hilfe für die Softwarehersteller. Die gemachten Einschränkungen werden nicht erweitert. Gebrauchte Software kann gehandelt werden, Usedsoft freut sich.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seiner ausführlichen Urteilsbegründung nicht vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2012 distanziert. Eingeschränkt wird weiter, dass von Händlern nur solche Software weiterverkauft werden darf, die mit unbegrenzter Nutzungsdauer erworben wurde. Auch müsse der Vorerwerber seine Kopie der Software unbrauchbar machen.
Dass gebrauchte Softwarelizenzen weiterverkauft werden dürfen, hatte der Bundesgerichtshof am 17. Juli 2013 entschieden und damit eine Entscheidung des EuGH umgesetzt.
"In der Vergangenheit haben die Software-Hersteller immer wieder behauptet, das EuGH-Urteil könne noch vom BGH außer Kraft gesetzt werden", sagte Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider. "Das war zwar von Anfang an Unsinn, doch dürften diesen Monopolisten jetzt die Argumente ausgehen, auch wenn diese noch so haarsträubend waren. Die konstant steigenden Absatzzahlen während der vergangenen anderthalb Jahre zeigen, dass sich die Kunden davon ohnehin kaum mehr beeindrucken lassen."
Der Erschöpfungsgrundsatz gelte bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software, so die Urteilsbegründung. Der Zweiterwerber darf sogar bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen und habe genauso Anspruch auf kostenlose Updates wie der Ersterwerber. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers an seinem Produkt "erschöpft", wenn er es zum ersten Mal in Verkehr gebracht hat.
Rechtsanwalt Andreas Meisterernst, der das Oracle-Verfahren für Usedsoft führt, sagte, der Bundesgerichtshof habe "die Maßgaben des EuGH konsequent und in Einklang mit dem nationalen Recht umgesetzt."
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Die Firma heißt dann hier Oracle Deutschland oder Microsoft Deutschland. Was soll dieses...
Ich glaube kaum, dass irgendein Privatanwender ein Lizenzabkommen mit Microsoft direkt...
Das ist ja ohnehin schon so: Sobald die Aktivierungsserver offline sind, geht deine...
Philosophische Frage ;) denn theoretisch ist MS Office ja auch ein Lizenzpaket, ergo...