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Bundesgerichtshof: Teillöschung der Marke Black Friday bestätigt

Die Marke Black Friday wird gelöscht - aber nur für bestimmte Dienstleistungen.
Aktualisiert am , veröffentlicht am / Achim Sawall
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Händler weichen auf Black Friday Week aus. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Händler weichen auf Black Friday Week aus. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Die Wortmarke "Black Friday" wird für bestimmte Dienstleistungen aus dem Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht, nämlich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro und Elektronik sowie für viele mit Werbung in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Das geht aus einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs(öffnet im neuen Fenster) (BGH I ZB 21/20) vom 27. Mai hervor, die Golem.de vorliegt.

Damit ist eine vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts rechtskräftig. Auch juristische Magazine berichten(öffnet im neuen Fenster) entsprechend.

Die Hongkonger Super Union Holdings hatte 2016 die 2013 angemeldete Marke "Black Friday" erworben und seitdem mehrere Händler abgemahnt, die den Begriff unter anderem für Shopping-Events verwendeten. Der Schutzbereich umfasst über 900 Waren und Dienstleistungen. Vor dem Bundesgerichtshof wollte das Unternehmen die Entscheidung des Bundespatentgerichts anfechten.

Paypal und Modeketten beantragten Löschung

Ursprünglich hatten 15 Unternehmen die Löschung der Wortmarke Black Friday beantragt, darunter der Betreiber des Black-Friday-Portals Simon Gall, der Zahlungsabwickler Paypal und große Modemarken wie Puma, New Yorker und Tom Tailor.

Die exklusive Lizenznehmerin der Wortmarke Black Friday, die Black Friday GmbH aus Österreich, sieht die Entscheidung als Sieg an(öffnet im neuen Fenster) . Die Marke Black Friday bleibe "weiterhin geschützt und muss beachtet werden" . Man habe sich im Jahr 2016 die exklusiven Markennutzungsrechte der Wortmarke Black Friday gesichert, "um unseren teilnehmenden Händlern Rechtssicherheit garantieren zu können" , sagte Konrad Kreid, Geschäftsführer der Black Friday GmbH.

Für Waren und einen Großteil der eingetragenen Dienstleistungen bleibe die Marke weiterhin geschützt. Dennoch prüft Super Union rechtliche Möglichkeiten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs anzugreifen.

Die Klagen laufen weiter

"Eigentlich sind die restlichen Waren und Dienstleistungen nicht wirklich wichtig. Problematisch waren immer nur die Werbedienstleistungen. Es will ja niemand 'Black Friday Computerbildschirme' oder 'Black Friday Feuerlöscher' verkaufen, sondern Produkte anderer Marken anlässlich des Black Fridays" , sagte Simon Gall Golem.de auf Anfrage.

Da dieser Unterschied aber vielen Händlern nicht bewusst sei, gehe man weiter gegen die Marke vor. Ansonsten habe die Gegenseite immer wieder die Möglichkeit, mit ihren Meldungen die Händler zu verwirren.

Der Begriff Black Friday kommt aus den USA und bezeichnet den Brückentag nach Thanksgiving, an dem viele Menschen ihre Weihnachtseinkäufe beginnen und der Einzelhandel weitgehende Sonderangebote und erweiterte Öffnungszeiten bietet.

Nachtrag vom 26. Juli 2021, 12:00 Uhr

Die ursprüngliche Überschrift dieses Artikels ließ den missverständlichen Schluss zu, die Marke "Black Friday" werde in Gänze gelöscht. Tatsächlich gilt dies nur für bestimmte Teilbereiche. Wir haben Überschrift und Teaser sowie Passagen des Artikels dahingehend präzisiert.


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