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Bundesgerichtshof: Taxi-Auflagen gegen Uber rechtskräftig

Der Fahrdienst Uber hat erneut vor Gericht gegen die Taxi-Branche verloren. Uber sieht die Vorgaben der Gerichte aber schon als erfüllt an.
/ Friedhelm Greis
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Der BGH will das Verfahren gegen Uber nicht neu aufrollen lassen. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Der BGH will das Verfahren gegen Uber nicht neu aufrollen lassen. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Der US-amerikanische Fahrdienstvermittler Uber muss in Deutschland über eine eigene Mietwagenkonzession verfügen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies nach Angaben der Vereinigung Taxi Deutschland am 21. April 2022 eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurück. Uber hatte bereits im Jahr 2019 sein Geschäftsmodell umgestellt, nachdem das Landgericht Frankfurt in erster Instanz einer Unterlassungsklage durch die Taxibranche stattgegeben hatte.

Nach Ansicht von Taxi Deutschland hat das BGH-Urteil für Uber weitreichende Folgen. "Voraussetzung für eine Lizenz ist, dass Uber in Deutschland örtliche Niederlassungen gründet und damit in vollem Umfang den deutschen Steuergesetzen unterliegt", hieß es in einer Pressemitteilung. Schätzungen zufolge belaufe sich der Uber-Umsatz in Deutschland mehrere hundert Millionen Euro im Jahr.

Uber sieht das allerdings anders. Der US-Anbieter hat schon nach dem Urteil des Landgerichts sein Modell zur Vermittlung von Fahrten in Deutschland umgestellt und hält damit die Vorgaben des Gerichts für erfüllt. Uber-Sprecher Tobias Fröhlich teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH hat keinen Einfluss auf unseren Service in Deutschland, denn sie bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell. Dieses hatten wir bereits nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main Ende 2019 grundsätzlich geändert, um den Anforderungen des Gerichts zu entsprechen."

So werden die Nutzer vor jeder Fahrt in der App darüber informiert, welches lizenzierte Personenbeförderungsunternehmen den Auftrag übernimmt. Das muss aktiv bestätigt werden. Zudem arbeitet Uber in jeder Stadt mit einem einzelnen Generalunternehmer zusammen, der wichtige Aufgaben im Vermittlungsprozess wie das Festlegen der Preise übernimmt. Ebenfalls überwache die App die Einhaltung der Rückkehrpflicht. Zudem werde technisch sichergestellt, dass die Fahrer keine Aufträge direkt im Auto annehmen, bevor der Auftrag vom Betriebssitz zugeteilt wurde.

Der Bundestag hatte im März 2021 die Vorgaben für sogenannte Ridesharing-Dienste erstmals gesetzlich geregelt. Nach Paragraf 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)(öffnet im neuen Fenster) müssen Anbieter, die Fahrten lediglich vermitteln, über keine Lizenz zur Personenbeförderung verfügen. Zudem enthält das Gesetz in Paragraf 50 neue Vorgaben für einen "gebündelten Bedarfsverkehr". Damit ist die Rechtsgrundlage für Mobilitätsdienste wie Uber geschaffen, deren Geschäftsmodell "die Einzelsitzplatzvermietung" ist.


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