Bundesgerichtshof: Screenshots eines Videos sind urheberrechtlich geschützt
Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung getroffen, wonach Frames aus einem Video nach dem Leistungsschutzrecht geschützt sind.

Ein Rechteverwerter hat vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg gegen die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg erzielt. Das Urteil (I ZR 86/12) vom 22. Januar 2014 wurde am 6. Februar 2014 bekanntgegeben. Danach besteht an den "einzelnen Filmbildern" ein Leistungsschutzrecht aus Paragraf 72, Absatz 1, des Urheberrechts und "dieses umfasst - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat - das Recht zur Verwertung der Einzelbilder in Form des Films."
Der Berliner IT-Anwalt Johannes von Rüden begrüßte die Entscheidung aus Karlsruhe. "Nachdem das Berliner Landgericht im Jahr 2000 noch den Schutz von Frames als Lichtbilder annahm und 10 Jahre später eine andere Auffassung vertrat, musste endlich eine Grundsatzentscheidung her. Es kann nicht sein, dass Filmemacher die Ausnutzung ihrer Filmwerke durch Screenshots ohne weiteres hinnehmen müssen. Eine Verwertung kann nur als Zitat erfolgen und da müssen auch bestimmte Spielregeln eingehalten werden." Der Anwalt vertritt Filmemacher vor dem Landgericht Berlin, die vor dem Problem stehen, dass Screenshots aus den Filmen im Internet verbreitet werden. "Endlich gibt es hierzu eine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland", sagte er.
Der Kläger hatte die Verwertungsrechte an einem Film übernommen, den der Kameramann Herbert Ernst aufgenommen hatte. Ernst hatte am 17. August 1962 in Berlin das Sterben und den Abtransport des Flüchtlings Peter Fechter gefilmt, der bei seinem Fluchtversuch aus der damaligen DDR von Soldaten der NVA angeschossen worden war und noch am Tatort seinen Verletzungen erlag. Der RBB strahlte Bilder dieses Films am 13. August 2010 in der Abendschau aus.
Die Berufungsinstanz, das Kammergericht Berlin, muss nun jedoch entscheiden, ob dem Kläger überhaupt die Nutzungsrechte an dem Film zustehen.
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in den 90ern hat sich kein mensch für raubkopien interessiert. da hat man...
Thema verfehlt golem.de. Naja nicht wirklich was neues.
Wie ist das eigentlich bei schnittberichte.com? Mir spontan die einzige bekannte Seite...
Nein, richtig ist es nicht. Aber immer wieder schön zu sehen das sie sich selbst ins...