Bundesgerichtshof: Scoring-Formel der Schufa bleibt ein Geheimnis
Die Schufa muss ihre Formel für das Scoring zur Kreditwürdigkeit nicht offenlegen. Der Bundesgerichtshof lässt die Formel als Geschäftsgeheimnis schützen.

Die Schufa muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine umfassende Auskunft dazu geben, wie sie die Kreditwürdigkeit berechnet. Das teilte der Bundesgerichtshof am 28. Januar 2014 mit. Eine Revision gegen das Urteil der Vorinstanz wurde weitgehend zurückgewiesen. Das Landgericht Gießen hatte im März 2013 entschieden, dass die bisherige Auskunftspraxis der Schufa den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt.
Geklagt hatte eine 54-jährige Frau aus Mittelhessen, nachdem die Finanzierung eines Automobilkaufs zunächst aufgrund einer unrichtigen Auskunft der Schufa gescheitert war. Ihr Anwalt Wendt Nassall sagte in der Verhandlung, die Schufa müsse erklären, wie die als Scoring bezeichnete Bonitätsbewertung zustande gekommen sei. Dazu sagte Schufa-Anwalt Matthias Siegmann, die Formel für das Scoring sei ein Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Die vom Gesetz geforderte Auskunft sei der Klägerin gegeben worden. "Mehr ist nicht", sagte Siegmann.
Die Scorewerte seien Wahrscheinlichkeitsaussagen über das künftige Verhalten von Personengruppen, die auf Grundlage statistisch-mathematischer Analyseverfahren berechnet würden, so das Gericht. Die Scores sollten aussagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Käufer seine Verbindlichkeiten vertragsgemäß erfüllen wird.
Mit der Klage wollte die Klägerin Auskunft darüber erhalten, welche Merkmale zur Scoreberechnung in welcher Gewichtung eine Rolle spielen. Eine Revision dazu hat der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen. Allerdings habe die Schufa Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte eingeflossen sind. Dagegen sei die Scoreformel als Geschäftsgeheimnis zu schützen.
Im Jahr 2010 hatte der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert kritisiert, dass die Schufa sogar der Aufsichtsbehörde Informationen zu ihrem Scoringsystem vorenthalte.
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Um diese Frage zu beantworten muss man sich erst mal mit der Frage beschäftigen, warum...
§ 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder...
Das passiert aber nur wenn der Bankmensch fälschlicherwiese "Kreditanfrage" anstelle...
Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich die entsprechenden...
Hi Bei Handyveträgen würde ich bei Infoscore mal nachfragen. mfg Omnibrain