Bundesgerichtshof: Schaden bessere Kundenrechte dem Glasfaserausbau?

Zwei Telco-Branchenverbände haben die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kritisiert, nach der Kunden zwei Jahre nach Vertragsschluss kündigen können, auch wenn der Ausbau sich verzögert. Sven Knapp, Leiter des Breko-Hauptstadtbüros, sagte Golem: "Die vom Bundesgerichtshof angenommene Vertragslaufzeit von zwei Jahren ab Vertragsschluss ist für Verträge auf Basis bestehender Netze nachvollziehbar. Für Glasfaseranschlüsse, die erst noch gebaut werden müssen, greift diese Logik jedoch nicht."
Hier seien flexible Regelungen nötig, die auf die Aktivierung des Anschlusses als Start des Vertrages abzielten, um den Ausbau nicht auszubremsen, betonte der Breko.
Auch der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas) warnte vor möglichen negativen Folgen der aktuellen Entscheidung. "Viele kundenfreundliche Angebote, etwa der kostenlose Hausanschluss an das Glasfasernetz, sind nur möglich, wenn ausbauende Unternehmen mit zahlenden Kunden planen können" , sagte Max Bunse, Geschäftsführer des Buglas. "Diese Entscheidung setzt ein großes Fragezeichen hinter Tausende Verträge und damit entsprechende Ausbauvorhaben."
Überbau verzögert Glasfaserverbreitung massiv
In der Praxis lägen Verzögerungen zwischen Unterschrift und Anschluss häufig nicht in der Verantwortung der ausbauenden Unternehmen. Ursachen seien vor allem Engpässe bei Baukapazitäten sowie langwierige Genehmigungs- und Abstimmungsprozesse.
Was der Buglas, in dessen Verbandsführung die Telekom sitzt, nicht sagt: Auch durch Überbau durch die Telekom scheitern oder verzögern sich viele Ausbauvorhaben.
Die Verbraucherzentrale betonte dagegen, dass auch in Fällen eine Kündigung möglich sein müsse, bei denen Haushalte schon seit einigen Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses warteten. So berichtete ein Internetnutzer aus Nürnberg Golem , dass er nach dem Homes-Passed-Ausbau in seiner Straße durch die Deutsche Telekom seit über zwei Jahren auf seinen FTTH-Zugang warte. Dafür zahle er aber einen teuren DSL-Tarif der Telekom, den ihm ein Haustürwerber verkauft habe.
Nutzer wenden zudem ein, dass man nach langer Wartezeit die Freiheit haben solle, woanders zu unterschreiben. Aber wenn ein Haushalt beispielsweise im 16. Monat angeschlossen wird und 8 Monate später wechselt, trifft das den Netzbetreiber. Dann hat er wahrscheinlich 2.000 Euro oder mehr in den Anschluss investiert, verdient aber nur rund 320 Euro (8 x 40 Euro) damit. Bei solchen Konditionen dürften sich Investoren zurückziehen.