Bundesgerichtshof: Revision gegen Elternhaftung für Filesharing der Kinder
Eltern müssen ihre Kinder beschuldigen, wenn sie von einer Urheberrechtsverletzung beim Filesharing wissen. Dagegen wehren sich Betroffene nun vor dem Bundesgerichtshof.

Anschlussinhaber haben Revision gegen ein Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt, nach dem Eltern unter bestimmten Bedingungen für illegales Musik-Filesharing ihrer Kinder haften. Das erfuhr die Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden aus informierten Justizkreisen. Der Bundesgerichtshof habe das Verfahren unter dem Aktenzeichen I ZR 19/16 registriert, gab ein Sprecher der Kanzlei am 15. Februar 2016 bekannt. Eine Entscheidung wird für das nächste Jahr erwartet.
Das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen: 29 U 2593/15) hatte am 14. Januar 2016 diese umstrittene Entscheidung getroffen. Das Album Loud der Sängerin Rihanna wurde vom Internetanschluss eines Münchner Ehepaars angeboten, zu dem auch deren drei volljährige Kinder Zugang hatten. Die Eltern bestritten die Tat, erklärten aber gleichzeitig, dass sie die wahren Täter in der Familie kennen würden. Den Namen des Kindes wollten sie allerdings nicht nennen.
Urheberrecht vor Schutz der Familie
Rechtsanwalt Johannes von Rüden sagte: "Die Entscheidung steht in einem krassen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung anderer Land- und Amtsgerichte. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Daraus wird abgeleitet, dass Familienmitglieder andere Familienmitglieder nicht ans offene Messer ausliefern müssen. Außerdem steht den Anschlussinhabern ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zu, dessen Wertungen durch dieses Urteil untergraben werden."
Der Bundesgerichtshof werde den inneren Familienfrieden zu schützen haben, indem solche Geständnisse innerhalb der Familie bleiben dürfen, meinte der Anwalt. Das Gericht werde zugleich die "Möglichkeit erhalten, seine eigene Rechtsprechung in Filesharing-Verfahren zu konkretisieren". Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anschlussinhaber dazu verpflichtet sei, alle Informationen, die er über eine Rechtsverletzung erlangt hat, dem Gegner mitzuteilen. Ob dies uneingeschränkt gelte, müsse damit geklärt werden.
Beim Filesharing urheberrechtsgeschützer Dateien handele es sich um eine Straftat aus dem Urheberrechtsgesetz. "Es kann nicht sein, dass Familienangehörige eines geständigen Mörders sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürfen, den Eltern eines minderjährigen Internetpiraten dieser Weg aber verwehrt sein soll", sagte von Rüden.
Klar, dass ist verkürzt in dem indiektem Zitat, wird berichtigt.
Ach, tut die Mac-Adresse das? Erklaer mir doch bitte im Detail, wie die Mac-Adresse das...
Eine Gleichsetzung würde vorliegen, wenn beide "Verbrechen" auch gleich behandelt...
Nein denn das ist alles ganz anders gelagert. Du musst niemanden beschuldigen, lediglich...
Ich befürchte, alle die sich hier am Thread beteiligen (Niaxa ausgenommen) kapieren nicht...