Bundesgerichtshof: Hersteller müssen Abgabe für Drucker und PCs zahlen

Auf Computerhersteller kommen nachträgliche Zahlungen in Millionenhöhe zu. Der BGH hält eine Urheberrechtsabgabe für Drucker und PCs für rechtens. Der Branchenverband Bitkom kritisierte die Entscheidung.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bild: Bundesgerichtshof)

Computerhersteller müssen für bereits verkaufte Drucker und PCs in Deutschland nachträglich eine Abgabe zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Mit der Gebühr sollen Autoren oder Journalisten dafür entschädigt werden, dass Nutzer mit den Geräten Kopien von Büchern und Artikel anfertigen können.

Das Urteil betrifft Geräte, die zwischen 2001 und Ende 2007 verkauft wurden. Seit 2008 ist eine Vergütung festgelegt. Auf die Hersteller könnten nun Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe zukommen. Wie hoch die Abgabe für die Geräte ist, muss noch ermittelt werden.

Die Werke von Autoren, Übersetzern oder Journalisten sind urheberrechtlich geschützt und Kopien davon in der Regel kostenpflichtig. Die Verwertungsgesellschaft VG Wort hatte daher vier Gerätehersteller verklagt. Die Gesellschaft vertritt die Urheberrechte von Autoren und Journalisten und verwaltet deren Tantiemen. Schriftsteller, Übersetzer und Journalisten erhalten nun nachträglich Geld. Die IT-Industrie hält Urheberrechtsabgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt, hat sich inzwischen aber auf einen Kompromiss eingelassen.

Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2007 und im Oktober 2008 eine Vergütungspflicht für Drucker und PCs zunächst abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerden der VG Wort hatten jedoch Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf. Dieser setzte die Verfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzelne Fragen zur Auslegung vor. Nach der Entscheidung des EuGH vom Juni 2013 war das Verfahren beim Bundesgerichtshof weitergegangen. Der EuGH hatte die Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PCs für rechtmäßig erklärt.

Nachtrag vom 3. Juli 2014, 20:00 Uhr

Der Branchenverband Bitkom kritisierte die Entscheidung. "Der BGH hätte in dem Urteil für Klarheit sorgen können. Stattdessen besteht weiter Rechtsunsicherheit", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Entscheidung über die mögliche Höhe der Abgaben bei Druckern und PC überlasse der BGH den Vorinstanzen. Die Klärung werde damit unnötig verzögert.

"Wir rechnen damit, dass, wenn überhaupt, nur geringe Abgaben zu zahlen sind", sagte Rohleder. Aus dem Urteil ergebe sich, dass nur unter engen Voraussetzungen zusätzlichen Geräteabgaben fällig werden könnten. Dem Urteil zufolge sei ein PC ohne Verbindung mit Drucker und Scanner abgabenpflichtig, wenn darauf digitale Kopien von Bildern und Texten legal angefertigt werden. "Aus Sicht der IT-Branche ist dieser Anspruch bereits über einen Vergleich mit den Verwertungsgesellschaften abgegolten worden", sagte Rohleder.

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caldeum 04. Jul 2014

Ääähh ... nein. Vor 60 Jahren: OMG alle kopieren die Vinyls Vor 40 Jahren: OMG alle...

Yes!Yes!Yes! 04. Jul 2014

Das ist kein "weiterer" Stein. Lehrmittel durften "noch nie" (ich rede nur von den...

Nerd_vom_Dienst 04. Jul 2014

Warum so umständlich? Sie nutzen das Recht gegen uns, also nutzen wir doch auch mal das...

Dwalinn 04. Jul 2014

Du sagst es Leerkasseten. Aber jetzt 2014 werden HDDs und SSDs genau wie SDs eher für...



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