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Bundesgerichtshof: Händler haftet nicht für Kundenbewertungen auf Amazon

Klarheit für Händler: Diese haften grundsätzlich nicht für Kundenbewertungen auf der Webseite des Online-Kaufhauses Amazon. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
/ Ingo Pakalski
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BGH bringt Klarheit bei Kundenbewertungen in Online-Shops. (Bild: Ina Fassbender/AFP via Getty Images)
BGH bringt Klarheit bei Kundenbewertungen in Online-Shops. Bild: Ina Fassbender/AFP via Getty Images

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Händler für Kundenbewertungen auf Webseiten von Online-Shops keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft (Aktenzeichen: I ZR 193/18). In dem aktuellen Fall ging es um einen Händler, der Kinesiologie-Tapes auf Amazon verkauft. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) wollte erreichen, dass Bewertungen zu einem solchen Kinesiologie-Tape gelöscht werden.

Im vorliegenden Fall hatten mehrere Kunden unter das Produkt geschrieben, dass das Tape schnell gegen Schmerzen helfe. So fanden sich Aussagen wie "schmerzlinderndes Tape!", "Schnell lässt der Schmerz nach", "Linderung der Schmerzen ist spürbar" oder "Die Schmerzen gehen durch das Bekleben weg". Der Verband forderte die Löschung der Rezensionen sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Nach Ansicht des Verbandes habe sich der Händler die Kundenrezensionen zu eigen gemacht. Daher hätte die Löschung veranlasst werden müssen. Falls dies nicht möglich sei, dürfe der Händler die Produkte bei Amazon nicht anbieten, so der Verband. Eine Löschung der Kundenrezensionen auf Anfrage des Händlers lehnte Amazon ab.

Bewertungen sind von Kunden erwünscht

Die Richter des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs urteilten, dass die Kundenbewertungen zwar irreführende Äußerungen Dritter seien, "weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist". Der Händler habe aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben. "Die Kundenbewertungen sind vielmehr als solche gekennzeichnet, finden sich bei Amazon getrennt vom Angebot" des Händlers und würden von den Nutzern nicht dem Verkäufer zugerechnet.

Der Branchenverband Bitkom begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: "Der BGH hat mit seinem heutigen Urteil die Rechtssicherheit für Händler und Plattformbetreiber gestärkt". Damit werde zugleich die Vielfalt und die Aussagekraft von Bewertungen gesichert. Transparente und unabhängige Bewertungen, die auf subjektiven Eindrücken und Erfahrungswerten beruhten, seien für Kunden mit die wichtigste Hilfe beim Online-Einkauf.

Eine aktuelle Bitkom-Studie besagt, dass 56 Prozent der Online-Shop-Kunden Bewertungen lesen, bevor sie sich für einen Kauf entscheiden. "Viele Plattformen filtern bereits gefälschte, gekaufte und nicht vertrauenswürdige Bewertungen heraus. Weitere Eingriffe oder das Löschen einzelner Bewertungen, etwa durch Verkäufer oder Plattformbetreiber, würden Transparenz und Unabhängigkeit von Kundenbewertung insgesamt beschädigen."

Kundenbewertungen seien keine Werbung – "sie sind Abbild zahlloser unabhängiger Meinungen, die Kunden zu einem Produkt mitgeteilt haben", so der Bitkom in einer Stellungnahme. "Ob dieses Meinungsbild in den Bewertungen positiv oder negativ ausfällt, liegt nicht in der Hand des Verkäufers – sondern einzig und allein in der der Kunden." Das hätten die Richter im aktuellen Fall klargestellt.


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