Bundesdatenschutzbeauftragter: Kelber will vorerst weitermachen

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bleibt auch nach Ende seiner Amtszeit vorläufig an der Spitze seiner Behörde. "Ich danke der Präsidentin des Deutschen Bundestags, Frau Bärbel Bas, für den Auftrag, die Amtsgeschäfte auch nach Ablauf meiner ersten Amtszeit bis zu einer Wahlentscheidung im Deutschen Bundestag weiterzuführen" , teilte Kelber am 15. Dezember 2023 mit(öffnet im neuen Fenster) . Seine Amtszeit endet eigentlich am 31. Dezember 2023.
Die Ampelkoalition konnte sich bislang nicht darauf einigen , ob Kelber eine zweite Amtszeit erhalten oder ob eine andere Person den Posten übernehmen soll. Rein formal hat die Bundesregierung laut Paragraf 11 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)(öffnet im neuen Fenster) das Vorschlagsrecht für den Posten. Der Bundestag muss den Vorschlag dann bestätigen. Das könnte dann frühestens Mitte Januar 2024 der Fall sein.
Kelber will weiter Grundrechte der Bürger schützen
Kelber erklärte in der Mitteilung ein weiteres Mal seine Bereitschaft, für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen. "Gerne bin ich bereit, dieser Verpflichtung zur Weiterführung der Amtsgeschäfte mit vollem Einsatz nachzukommen" , schrieb der SPD-Politiker und frühere Bundestagsabgeordnete und warnte zugleich vor einer längeren Hängepartie: "Eine zeitnahe Entscheidung ist wichtig, um das Amt mit voller Stärke ausüben zu können."
Mit seiner Kritik an den Gesetzesplänen der Ampelkoalition, vor allem im Gesundheitsbereich, machte sich Kelber in den vergangenen Jahren jedoch nicht nur beliebt. Zudem heißt es, die FDP wolle der SPD das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Amtes streitig machen. Jedoch ist das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) formal für den Besetzungsprozess zuständig. Allerdings müssen die anderen Koalitionspartner der Personalie zustimmen.
Kelber machte in der Mitteilung deutlich, dass er sich auch in einer möglichen zweiten Amtszeit nicht mit Kritik zurückhalten will: "Meine Schwerpunkte sind Information und Beratung. Wo es notwendig ist, greife ich aber auch zu Kritik, Verwarnungen, Bußgeldern, Anweisungen und Untersagungen. Und ich werde mich bei unzureichenden nationalen Regelungen auf europäisches Recht stützen, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen."



