Bundesdatenschutzbeauftragte: BND-Spionage in Bad Aibling soll rechtswidrig sein
Die Bundesdatenschutzbeauftragte will die Spionagepraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) offenbar in mehrfacher Hinsicht rügen. "Ich gehe davon aus, dass Beanstandungen zu erwarten sind" , sagte die zuständige Referatsleiterin Gabriele Löwnau am Donnerstag vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Nach einer fast zweijährigen Überprüfung des BND steht eine offizielle Bewertung durch die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff noch aus. Löwnaus persönliches Fazit ist aber eindeutig: "Die Verarbeitung in einigen Dateien ist rechtswidrig. Da wurden rechtswidrig Daten erhoben" , sagte die 56 Jahre alte Juristin.
In der Vernehmung Löwnaus wurde deutlich, dass die oberste deutsche Datenschutzbehörde mit der Kontrolle des BND sichtlich überfordert ist. Die Untersuchungen seien "sehr komplex" und die dortigen Vorgänge "sehr schwer zu verstehen" , sagte die Referatsleiterin. Eine Abteilung mit 8,5 Mitarbeitern müsse alle Sicherheitsbehörden des Bundes kontrollieren. Bis zu den Enthüllungen Edward Snowdens wurden die Außenstellen des BND nach Angaben Löwnaus nie überprüft. Nachdem der Spiegel im August 2013 berichtet hatte , dass von Bad Aibling aus monatlich Hunderte Millionen Daten an die NSA übermittelt würden, wurde der damalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar aber aktiv.
Mehrere Dateien ohne Genehmigung
Da einige diesbezügliche Anfragen offenbar unzureichend beantwortet wurden, gab es im Dezember 2013 einen ersten Besuch durch seine Behörde in Bad Aibling. Dabei machten Schaars Mitarbeiter unerwartete Feststellungen. Sie fanden dort eine Reihe von sehr großen Dateien vor, für die es offenbar keine offizielle Genehmigung gab: eine sogenannte Dateianordnung nach Paragraf 14 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BDSG)(öffnet im neuen Fenster) .
Bei dem Besuch im Dezember 2013 wurden mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Aber erst zehn Monate später, im Oktober 2014, konnte die oberste Datenschutzbehörde mit einem verstärkten Team von sechs Mitarbeitern in Bad Aibling anrücken. Grund für die Verzögerung war unter anderem, dass die Mitarbeiter erst eine Sicherheitsüberprüfung benötigten. Im März 2015 legte die Behörde dann dem Kanzleramt einen ersten Zwischenbericht vor, in dem es aber nur um die reinen Sachverhalte ging. Bevor diese nicht geklärt seien und wirklich verstanden werde, was in Bad Aibling vorgehe, sei eine rechtliche Bewertung nicht sinnvoll, sagte Löwnau.
Auch materiell rechtswidrige Nutzung
Allerdings gab die Juristin schon erste interne Bewertungen ab, die dem BND und der Bundesregierung nicht gefallen dürften. Ihrer Ansicht führt das Fehlen der Dateianordnungen dazu, dass die Datenverarbeitung nicht nur formell, sondern auch materiell rechtswidrig ist. Damit geht die Juristin noch über die Einschätzung der BND-internen Datenschutzbeauftragten A. F. hinaus. Diese hatte im Oktober 2014 bereits das Fehlen dieser Anordnungen kritisiert . Ihrer Ansicht nach war die Nutzung der Datenbanken aber nur formell rechtswidrig, so dass deren Genehmigung nur nachgeholt und damit "geheilt" werden müsste.
Löwnau hält jedoch die Nutzung der Datenbanken für nicht erlaubt. Zu dieser Einschätzung sei sie nach genauer Prüfung der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht für die Erhebung und Verarbeitung von Daten gemacht hat, gekommen. "Das Besondere an der Dateienanordnung ist, dass damit der Zweck festgelegt ist" , sagte Löwnau. Dies sei "eine unumstößliche Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten" . Es ist jedoch noch nicht klar, ob sich ihre Vorgesetzte Voßhoff dieser Einschätzung anschließt. Sollte es aber zu einer Beanstandung kommen, bleibt dies ohne Folgen für den BND. Es sind damit keine Strafgelder oder andere Auflage verbunden.
Kritik an Schlamperei und Unfähigkeit beim BND
Löwnau beurteilte noch weitere umstrittene Rechtsauffassungen der Auslandsspione sehr kritisch. So hält sie die sogenannte Weltraumtheorie, wonach die Daten im All abgegriffen werden und daher keiner rechtlichen Einschränkung unterliegen, für nicht haltbar. "Die Antennen fangen Signale auf. Die Antenne steht auf deutschem Boden" , sagte Löwnau. Zudem treffe die Definition des Bundesdatenschutzgesetzes(öffnet im neuen Fenster) für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Bad Aibling zu.
Eine Abfuhr erteilte Löwnau auch der sogenannten Funktionsträgertheorie. Demnach verlieren deutsche Staatsbürger in bestimmten Funktionen den Schutz von Grundrechten wie des Telekommunikationsgeheimnisses und dürfen überwacht werden. Brisanz hat diese Theorie durch Berichte erhalten, wonach der BND den deutschen Diplomaten Hansjörg Haber überwacht haben soll, möglicherweise in seiner Funktion als EU-Diplomat. "Aus datenschutzrechtlicher Sicht werden Daten von Personen erfasst, die nicht im Auftragsprofil des BND sind und daher nicht erfasst werden dürften" , sagte Löwnau. Als deutscher Staatsbürger sei man zunächst einmal schutzwürdig. Es sei denn, es liege eine sogenannte G10-Anordnung vor.
Filtersysteme nicht zuverlässig
Als unzureichend schätzt Löwnau zudem den Schutz deutscher Bürger durch die Filtersysteme des BND ein. Es sei mit dem System Dafis nicht möglich, alle deutschen Bürger herauszufiltern. Beispielsweise dann, wenn sie eine .com-Adresse oder ein ausländisches Handy benutzten. "Sie werden es nie schaffen. Das wir nie möglich sein" , sagte Löwnau. Der BND glaube, dass 99 Prozent der deutschen Nutzer ausgefiltert werden könnten. "Das kann man aber nicht überprüfen" , sagte die Juristin einschränkend. Der von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständige für die Selektorenliste, Kurt Graulich, hatte in der vergangenen Woche noch erklärt: "An der technischen Zuverlässigkeit des automatischen Filterungssystems Dafis besteht kein Zweifel."
Sehr unzufrieden zeigte sich die Datenschützerin auch über die Tatsache, dass der Behörde nicht die Liste mit den umstrittenen NSA-Selektoren vorgelegt werden durfte. Ebenso wie den Abgeordneten des NSA-Ausschusses verweigerte die Regierung mit Verweis auf eine Staatswohlgefährdung den Einblick in die Datenbank mit den Suchbegriffen. Nach Angaben Löwnaus wusste die Regierung spätestens im Oktober 2014, dass es eine Ablehnungsliste gibt, da eine Kanzleramtsmitarbeiterin bei der Kontrolle dabei gewesen sei.
Unklar blieb in der Vernehmung, wie groß der Umfang der Datenerfassung in Bad Aibling ist. Es sei eine "sehr hohe Zahl" an Daten gewesen, sagte Löwnau. Allerdings habe sich ihre Behörde noch nicht festgelegt, ob es sich dabei um eine massenhafte Erfassung von Daten gehandelt habe. Sie widersprach aber früheren Angaben von BND-Mitarbeitern, wonach in Bad Aibling nur Satellitenkommunikation aus Krisenregionen erfasst werde. Zudem würden in der BND-Außenstelle auch Telekommunikationskabel überwacht. Die Kabelstrecken beträfen das nichteuropäische Ausland.
Schlamperei, Unfähigkeit und Organisationsversagen
Mehrere Ausschussmitglieder kritisierten am Donnerstag zudem die jüngst bekanntgewordenen Abhörpraktiken des BND. "Wir haben mit den NSA-Selektoren im BND offensichtlich nur die Spitze eines Eisberges an Schlamperei, Unfähigkeit und Organisationsversagen und dies speziell in der Abteilung Technische Aufklärung erkannt. Wenn der BND einen deutschen Botschafter abhört, dann ist das nur schwer mit geltendem Recht vereinbar" , sagte der NSA-Ausschussobmann Christian Flisek und fügte hinzu: "Der Untersuchungsausschuss ist schon zu lange vom BND an der Nase herumgeführt worden. Dessen Zeugen haben uns im Ausschuss ein ganzes Jahr lang vorgegaukelt, der BND arbeite korrekt, er spioniere weder Freunde noch Deutsche aus. Der Vorgang düpiert die Kanzlerin, die meinte, Freunde dürfte man nicht ausspionieren."
Ähnlich äußerte sich die Linke-Ausschussobfrau Martina Renner: "Die Salami-Taktik von BND und Bundeskanzleramt, die Wahrheit über das Ausmaß der illegalen BND-Überwachung preiszugeben, muss jetzt endlich ein Ende haben." Es herrsche offenbar die Hoffnung vor, "dass auf diese Art und Weise die Öffentlichkeit, die Medien und wir als parlamentarische Kontrolleure irgendwann den Überblick verlieren und entmutigt aufgeben werden angesichts des schieren Ausmaßes an rechtswidrigen Aktivitäten des BND" . Diese Rechnung werde nicht aufgehen.
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