Bundesdatenschützer: Jobcenter sollen nicht bei Facebook recherchieren
Peter Schaar ist dagegen, dass Mitarbeiter des Jobcenters Nachforschungen zur Situation von Arbeitslosen in sozialen Netzwerken betreiben. Mehrere Jobcenter hatten sich laut Bild-Zeitung an den Bundesdatenschützer gewandt, um zu erfahren, wie sie Facebook-Daten verwenden dürfen.
Schaar erklärte der Bild-Zeitung(öffnet im neuen Fenster): "Soziale Netzwerke sind in aller Regel keine Informationsquellen für Jobcenter. Nur in absoluten Ausnahmefällen dürfen Jobcenter Daten der Betroffenen in sozialen Netzwerken erheben. Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen 'befreunden', um so an deren Daten zu gelangen. In jedem Fall ist der Betroffene von einer Datenerhebung zu informieren. Betroffene, die eine missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten, können sich jederzeit an mich wenden."
Das Büro von Schaar hat Golem.de die Aussagen bestätigt.
Schaar schrieb in seinem Tätigkeitsbericht zum Jahr 2011 und 2012: "Ich habe den betroffenen Jobcentern nahegelegt, Internetsuchmaschinen und soziale Netzwerke im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Prüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen zu nutzen. Dies werde ich regelmäßig im Rahmen meiner Beratungs- und Kontrollbesuche vor Ort überprüfen."
Die Bundesagentur für Arbeit weist in einer Stellungnahme Spekulationen zurück, Mitarbeiter könnten Facebook nutzen, um Daten oder Fehlverhalten auszuspähen. Weder entspreche das der Geschäftspolitik der Bundesagentur, noch sei es technisch von den Arbeitsplätzen aus möglich: "Der Zugang zu sozialen Netzwerken ist auf allen Rechnern der Arbeitsagenturen und der gemeinsam mit den Kommunen betriebenen Jobcenter gesperrt."
Die Vermutung, die Suche könne über einen privaten Account von Mitarbeitern geschehen, sei "an den Haaren herbeigezogen, zumal Kontakte bei Facebook in aller Regel die beiderseitige Zustimmung voraussetzen", erklärte die Bundesagentur für Arbeit.
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.


