Bundesarbeitsminister Heil: Homeoffice-Anspruch nur an 2 Tagen im Monat geplant

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will Angestellten nur 2 Tage pro Monat ein gesetzliches Anrecht auf mobiles Arbeiten gewähren.

Artikel veröffentlicht am ,
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (Bild: Olaf Kosinsky/CC-BY-SA 3.0)

Nach einem Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen Arbeitende 24 Tage pro Jahr im Homeoffice bleiben dürfen, wenn dem nachvollziehbare Gründe nicht entgegenstehen. Wie die Bild am Sonntag (Paywall) berichtet, sieht das Mobile Arbeit Gesetz vor, dass Arbeitgeber den Wunsch nach Homeoffice - abgesehen von organisatorischen oder betrieblichen Gründen - nicht ablehnen dürfen.

Der Rechtsanspruch soll bei nur 24 Tagen im Jahr, also 2 Tagen im Monat liegen. Die Arbeitgeber und die Angestellten können aber auch weiterreichende Vereinbarungen treffen. "Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehört, aber vielen noch nicht ermöglicht wird, braucht es dafür auch ein Gesetz", sagte Heil der Zeitung.

Elektronische Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung

Damit die Arbeitszeit im Homeoffice nicht in den Feierabend oder ins Wochenende hineinwächst, werde eine digitale Stechuhr erforderlich sein - also eine elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit. Genauere Angaben dazu gibt es nicht, Heil verwies auf "Apps und Programme".

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, hatte die Pläne schon im Juli 2020 als "blanken Unsinn" bezeichnet. Da war allerdings der geplante Mindestumfang noch nicht klar. Nach Ansicht Kramers ist ein Anspruch auf Homeoffice deswegen unsinnig, weil viele Menschen nicht von zu Hause aus arbeiten könnten.

Gewerkschaft will mehr Homeoffice

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), hält die Pläne für unzureichend. Der Rechtsanspruch auf 24 Tage sei "zu wenig". "Dem berechtigten Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, wird das kaum gerecht. Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren", so Hoffmann.

Nach Angaben von Heil soll auch beim mobilen Arbeiten die gesetzliche Unfallversicherung greifen. Das gelte auch, wenn der Arbeitende aus dem Homeoffice zu Kita oder Schule geht und Kinder abholt oder bringt.

Nach einer Studie des Bundesarbeitsministeriums, die Bild am Sonntag vorliegt, haben in den Monaten Juli und August 36 Prozent der abhängig Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet. 87 Prozent der Menschen, die während der Pandemie zu Hause arbeiten, seien "sehr zufrieden" oder "zufrieden" gewesen.

65 Prozent derer, die erst in der Pandemie mit mobilem Arbeiten begannen, wollen dies auch nach der Krise mehrmals die Woche tun, 26 Prozent einige Male im Monat. Da fragt sich der Beobachter, ob Heil mit seinem Gesetzesentwurf nicht doch etwas zu zaghaft war.

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Cerdo 11. Okt 2020

Naja, wenn man zur Arbeit fahren muss ist das schnell wieder drin. Was kosten 10 km...

Astorek 10. Okt 2020

Wohne in einer recht ländlichen Gegend, wo die Zeit gefühlt eh seit 20 Jahren...

crazypsycho 07. Okt 2020

Was soll daran dumm sein? Gerade während der Krisenzeit als quasi jeder im Home-Office...

quineloe 07. Okt 2020

Wieso? Meine Monitore haben mehrere Eingänge. Alles was ich brauche is ne Docking...



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