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Bundesarbeitsgericht: Urlaubsanspruch verfällt nicht mehr automatisch

Urlaub verfällt nur noch dann, wenn Unternehmen ihre Beschäftigten darauf hingewiesen haben, dass ihnen noch freie Tage im Jahr zustehen.
/ Andreas Donath
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Kalenderblatt (Symbolbild) (Bild: Envato)
Kalenderblatt (Symbolbild) Bild: Envato

Arbeitgeber müssen darauf achten, dass Mitarbeiter ihren Urlaubsanspruch wahrnehmen und diese davor warnen, dass der Urlaub sonst verfalle. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) kurz vor Jahresende.

Eine allgemeine Rundmail des Arbeitgebers an die Abteilung reiche nicht aus: Die Nachricht müsse jeden Beschäftigten individuell auf seine offenen Urlaubstage hinweisen. Auf die dreijährige Verjährungsfrist und den Verfall des Urlaubs spätestens zum 31. März des Folgejahres, der sich aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt, können sich Arbeitgeber nach dem Urteil nicht mehr berufen.

Das BAG-Urteil setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs(öffnet im neuen Fenster) um und stärkt die Rechte von Beschäftigten. Arbeitnehmer könnten nun für Jahrzehnte offene Urlaubsansprüche geltend machen, wenn sie es glaubhaft vortragen könnten, berichtete der Spiegel(öffnet im neuen Fenster) . Arbeitgeber müssten dann beweisen, den Urlaubsanspruch erfüllt zu haben. Haben sie die Urlaubsaufzeichnungen gelöscht, müssen sie möglicherweise etliche Urlaubstage nachvergüten.

Eine Steuerfachangestellte aus Nordrhein-Westfalen hatte 101 Urlaubstage über Jahre hinweg aufgrund ihrer hohen Arbeitsbelastung nicht genommen. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass der Urlaubsanspruch dieser Frau nicht verjährt sei (Aktenzeichen: 9 AZR 266/20(öffnet im neuen Fenster) ).

Laut einer weiteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( 9 AZR 245/19(öffnet im neuen Fenster) ) müssen Arbeitgeber Beschäftigte auch dann explizit auffordern, ihren Urlaub zu nehmen, wenn diese lange krankgeschrieben sind. Bisher galt, dass der Urlaub im Fall einer langwierigen Krankheit 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes(öffnet im neuen Fenster) nahmen sich deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2019 im Durchschnitt 30,9 Tage frei, im Jahr 2020 waren es 32,4 Tage. Im Jahr 2021 lag die Zahl mit 32,1 genommenen Urlaubstagen ebenfalls über dem Durchschnitt von 30 Tagen. Das hängt auch mit Corona zusammen: Während zu Beginn der Pandemie zunächst der Abbau von Urlaubs- und Gleitzeitguthaben eine große Rolle gespielt habe, seien im wei­teren Verlauf vermehrt sonstige Frei­stellungs­rege­lungen genutzt worden, die im Laufe der Pan­demie erweitert worden seien.


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