Bundesarbeitsgericht: IT-Verantwortlicher wegen illegalen Kopierens entlassen
Der IT-Chef eines Oberlandesgerichts hatte mit seinen Kollegen in großen Mengen Filme und Musik kopiert und die Cover am Farbdrucker hergestellt. Die DVD-Rohlinge wurden auf Staatskosten eingekauft. Seine Kündigung sei rechtens gewesen, so das Bundesarbeitsgericht.

Wer an seinem Dienstrechner während der Arbeitszeit Kinofilme auf DVDs des Arbeitgebers kopiert, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (2 AZR 85/15). Gegen seine Kündigung geklagt hatte der IT-Verantwortliche eines Oberlandesgerichts.
Das gilt laut Gericht unabhängig davon, ob zugleich ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz vorliegt.
Film-DVD-Fabrik im Oberlandesgericht
Der Leiter der Wachtmeisterei hatte eingeräumt, den dienstlichen Farbdrucker seit längerer Zeit zur Herstellung von CD-Covern genutzt zu haben. Bei einer Geschäftsprüfung Mitte März 2013 wurden auf den Festplatten des IT-Verantwortlichen mehr als 6.400 E-Book-, Bild-, Audio- und Videodateien gefunden. Ein Programm zur Umgehung des Kopierschutzes sei installiert gewesen. "Es stellte sich heraus, dass in der Zeit von Oktober 2010 bis März 2013 über 1.100 DVDs bearbeitet worden waren. Im gleichen Zeitraum waren etwa gleich viele DVD-Rohlinge vonseiten des Gerichts bestellt und geliefert worden", erklärte das Gericht. Im Verlauf der Ermittlungen sagte der Kläger: "Alles, was auf dem Rechner bezüglich der DVDs ist, habe ich gemacht'". Er habe auch für Kollegen kopiert. Die Äußerungen nahm er einige Tage später "ausdrücklich zurück".
Die Vorinstanzen hatten der Kündigungsschutzklage des Klägers stattgegeben. Doch der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts war anderer Ansicht. Eine fristlose Kündigung komme auch dann in Betracht, wenn der Kläger mit anderen Bediensteten zusammengewirkt habe. Die Sache wurde zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
"Mein Mandant musste als Sündenbock herhalten, an dem ein Exempel statuiert wurde", sagte der Anwalt des Klägers, David Ingenkamp der dpa. Zudem seien Kopien gefertigt worden, als der Kläger im Urlaub oder krank gewesen sei.
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Und natürlich viel Erfolg vorm Arbeitsgericht wenn man die Kündigungsschutzklage kassiert.
so wie ich es verstanden habe war der Leiter der Wachtmeisterei nur der Kollege der die...
und es ist nicht von interesse für die öffentlichkeit, dass der gekündigte auf absehbare...
Ich bezweifle, dass er eine hat :D Egal, er wird schon seine Gründe haben ;)