Bundesarbeitsgericht: Ex-Mitarbeiter muss für immer im Firmenvideo bleiben
Wer einmal seine Zustimmung gegeben hat, auf einem Werbevideo einer Firma als Beschäftigter aufzutauchen, kann dies nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht ohne weiteres rückgängig machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts(öffnet im neuen Fenster) (Aktenzeichen 8 AZR 1011/13) hervor.
Der Kläger war vom Jahr 2007 bis 2011 für ein Unternehmen der Klima- und Kältetechnik mit etwa 30 Arbeitern tätig. Im Herbst 2008 erklärte er schriftlich seine Einwilligung, dass er als Teil der Belegschaft in Filmaufnahmen zu sehen ist. Die Firma ließ einen Werbefilm herstellen, in dem der Betroffene zweimal erkennbar abgebildet wird.
In einem früheren Urteil hieß es(öffnet im neuen Fenster): "In dem betreffenden Video, welches eine Länge von insgesamt circa 3 bis 5 Minuten hat, ist auch der Kläger in zwei kurzen Sequenzen von jeweils circa 2 bis 3 Sekunden zu sehen, und zwar einmal an einem Schaltschrank stehend und zum anderen auf einem Stuhl sitzend."
Das betreffende Video wurde zunächst auf der Homepage der Beklagten eingestellt und kann dort eingesehen werden. Nach seinem Ausscheid klagte der frühere Mitarbeiter und forderte die Entfernung des Videos oder ein Schmerzensgeld von 6.820 Euro.
Er ließ die Firma über seinen Anwalt auffordern, das Video binnen zehn Tagen aus dem Netz zu nehmen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch:"Seine ohne Einschränkungen gegebene schriftliche Zustimmung erlosch nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein späterer Widerruf war grundsätzlich möglich, jedoch hat der Kläger für diese gegenläufige Ausübung seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung keinen plausiblen Grund angegeben. Er kann daher eine weitere Veröffentlichung nicht untersagen lassen und würde durch diese in seinem Persönlichkeitsrecht nicht verletzt werden".
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



