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BUND: Netzbetreiber sollen sich 5G-Sendemasten teilen

Der Umweltverband BUND ist nicht gegen 5G, fordert aber niedrigere Grenzwerte wie in der Schweiz. Die Betreiber sollen sich zudem ein Netz teilen, um das Risiko zu minimieren. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz sieht noch Forschungsbedarf.
/ Achim Sawall
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Grafik des Bundesamts für Strahlenschutz (Bild: BfS)
Grafik des Bundesamts für Strahlenschutz Bild: BfS

Der BUND fordert, dass schnellstmöglich die gesundheitlichen Auswirkungen von 5G im Rahmen von Begleitstudien durch unabhängige Institute erforscht werden. Das sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger am 19. März 2019(öffnet im neuen Fenster) anlässlich der beginnenden Versteigerung von 5G-Frequenzen. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber, sich Sendeanlagen zu teilen, könne die Dichte von Sendemasten reduzieren.

Weiger kritisiert, dass Risikoforschung bisher kaum stattgefunden habe. "Weder sind die Wirkungen auf Risikogruppen wie Kinder ausreichend untersucht, noch lassen sich Aussagen von 5G-Befürwortern, dass es keine Risiken durch die flächendeckende Nutzung elektromagnetischer Strahlung gebe, wissenschaftlich belegen", sagte er. "Aus Vorsorgegründen muss die Bundesregierung dem Beispiel der Schweiz folgen und eine Absenkung der Grenzwerte aller Mobilfunksendeanlagen vor dem weiteren Ausbau um mindestens 90 Prozent veranlassen."

BUND sieht Chancen für Umwelt duch 5G

Bei der aktuellen Versteigerung geht es in erster Linie um langwellige Frequenzen bis 3,6 Gigahertz (GHz). Die kurzwelligen Bereiche mit Frequenzen von 20 bis 80 GHz sollen frühestens 2021/22 versteigert werden. Diese höheren Frequenzen werden eine deutlich kürzere Reichweite haben und deshalb mehr Sendeanlagen erfordern, die demzufolge auch näher an die Nutzer heranrücken müssen. "Bevor diese Versteigerung beginnt, müssen daher zwingend die Folgen dieser neuen 5G-Sendeanlagen für die Gesundheit geklärt werden", forderte Weiger.

Der BUND betonte(öffnet im neuen Fenster) zugleich die Chancen in einer verstärkten Digitalisierung, zum Beispiel im Bereich der Energiewende und der Mobilität für den Bereich des öffentlichen Verkehrs, so dass hier Abwägungen notwendig würden. Man stelle sich nicht gegen technische Neuerungen, "jedoch muss dem Vorsorgeprinzip und der Risikoforschung der gebotene Raum zukommen", sagte Weiger.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen aus, sieht aber auch noch offene Fragen(öffnet im neuen Fenster). Grundsätzlich zu berücksichtigen seien die technischen Voraussetzungen wie zum Beispiel Mobilfunksendeanlagen und Endgeräte sowie die steigenden Datenübertragungsmengen.

Viele technische Aspekte von 5G seien mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar: So soll 5G zunächst in Frequenzbereichen eingesetzt werden, in denen bereits heute Mobilfunk betrieben wird (2-GHz-Band), die für vergleichbare Nutzungen vergeben sind (3,6-GHz-Band) oder die solchen Frequenzbändern benachbart sind (700-MHz-Band).

Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitsfolgen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, könnten daher zu einem großen Teil auf 5G übertragen werden. So sei das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm (DMF) so angelegt gewesen, dass dessen Erkenntnisse auch Aussagekraft für zukünftige technische Entwicklungen haben sollten. Der Frequenzbereich sei breit gefasst worden und in einigen Studien über die aktuell für den Mobilfunk genutzten Bereiche hinausgegangen. "Innerhalb der gültigen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und bei Einhaltung der im Rahmen der Produktsicherheit an Mobiltelefone gestellten Anforderungen gibt es demnach keine bestätigten Belege auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks", erklärte das Bundesamt.

In einem weiteren Ausbauschritt sind für 5G auch höhere Frequenzbänder im Milli- oder Zentimeterwellenbereich vorgesehen, zum Beispiel im 26-GHz- und 40-GHz-Band oder bei bis zu 86 GHz. Zwar ist davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen unterhalb der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Da für diesen Bereich bislang jedoch nur wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht man hier aber noch Forschungsbedarf.


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