Büroarbeitsplätze: Berlin führt Homeoffice-Pflicht ein
Um die Ausbreitung der Pandemie zu reduzieren, sollen Berliner Unternehmen verpflichtet werden, 50 Prozent ihrer Bildschirmarbeitsplätze im Homeoffice anzubieten. Das sieht die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu SARS CoV 2 vor.
Außerdem müssen Unternehmen ihren Mitarbeitern künftig zwei Mal in der Woche einen Corona-Test ermöglichen. Eine generelle Testpflicht für die Beschäftigten gibt es nicht: Nur wer direkten Kontakt zu Kunden oder Gästen hat, muss das Test-Angebot wahrnehmen und die Test-Nachweise vier Wochen lang aufbewahren (PDF(öffnet im neuen Fenster)).
Auch für Selbstständige ist bei direktem Kontakt zu Kunden und Gästen mindestens ein wöchentlicher Test verpflichtend. Der Unterschied: Selbstständige müssen einen Schnelltest von einer offiziellen Teststelle besitzen, bei Arbeitnehmern gilt auch ein Selbsttest in der Firma.
Keine Regel ohne Ausnahme
Die Testregelungen gelten laut Verordnung nur "soweit ausreichend Tests zur Verfügung stehen und deren Beschaffung zumutbar ist". "Der entscheidende Punkt bleibt, dass es ungeschützte Kontakte in Innenräumen gibt, die zu Ansteckungen führen und zu schwersten Erkrankungen", sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD)(öffnet im neuen Fenster).
Wirtschaft wenig begeistert
Christian Amsinck vom Unternehmerverband Berlin-Brandenburg (UVB) erklärte in der Sendung Abendschau des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB)(öffnet im neuen Fenster), die Senatsbeschlüsse wirkten wie ein Misstrauensvotum der Politik gegenüber der Wirtschaft.
Auch von anderen Seiten kam Kritik. Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Siegfried Russwurm, sagte dem Berliner Tagesspiegel(öffnet im neuen Fenster), Unternehmen setzten schon jetzt auf möglichst viel Homeoffice.
"Dass der Regierende Bürgermeister von Berlin diese Maßnahmen pauschal als nicht ausreichend disqualifiziert und wortwörtlich über Nacht pauschale Vorgaben macht, obwohl es eine klare Vereinbarung dazu zwischen Bundesregierung, Ministerpräsidenten und den Spitzenverbänden der Industrie gibt, finde ich irritierend", sagte Russwurm. Feste Quoten seien realitätsfern.
Die Industrie- und Handelskammer-Präsidentin Beatrice Kramm stellte die Frage der Umsetzbarkeit, wenn mehr als die Hälfte der Beschäftigten das Homeoffice-Angebot ablehnten. Ihre Äußerung bezog sich darauf, dass Unternehmen mobiles Arbeiten nicht einfach anordnen können. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)(öffnet im neuen Fenster) haben Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht, über den privaten Wohnraum ihrer Beschäftigten zu verfügen. Eine einseitige Anordnung zur Arbeit von zu Hause aus bedürfe einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am Mittwoch (31. März 2021) in Kraft.
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