Buchungsplattform: Gericht verurteilt Doctolib wegen Irreführung

Das Landgericht Berlin hat der Buchungsplattform Doctolib untersagt, gesetzlich Versicherten kostenpflichtige Privatsprechstunden anzuzeigen, wenn sie nur nach Terminen für Kassenpatienten suchen. Das gab der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am 15. Januar 2026 bekannt(öffnet im neuen Fenster) .
Die Anzeige von Selbstzahler-Terminen bei anderslautender Filtereinstellung sei irreführend, urteilte das Gericht. Das Urteil(öffnet im neuen Fenster) (Aktenzeichen 52 O 149/25) ist noch nicht rechtskräftig, da Doctolib Berufung eingelegt hat.
Der VZBV fordert, dass Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine eindeutig zu kennzeichnen sind und gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden dürfen, wenn sie das wünschen. Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte: "Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden."
Doctolib sieht sich falsch behandelt
"Doctolib hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin Berufung eingelegt, da wir nach wie vor eine abweichende Rechtsauffassung vertreten" , erklärte das Unternehmen Golem auf Anfrage. "Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patient*innen zutreffend ab und kann unserer Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise."
Doctolib erhebe keine Vermittlungsgebühr für einzelne Termine. Das Geschäftsmodell basiere auf Abonnements.