BSI-Präsident: Ministerium schweigt weiter zu Absetzung Schönbohms
Das Bundesministerium will "zügig" über die Nachfolge des freigestellten Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, entscheiden. Das sagte ein Ministeriumssprecher am 19. Oktober 2022 vor Journalisten in Berlin. Zu den genauen Vorwürfen, die zu der Freistellung geführt haben(öffnet im neuen Fenster), wollte sich der Sprecher von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jedoch nicht äußern. Hintergrund seien die Vorwürfe, "die auch öffentlich diskutiert werden", hieß es.
Auf die Frage, ob das Ministerium über die in der Öffentlichkeit nach einer ZDF-Sendung bekanntgewordenen Vorwürfe weitere Erkenntnisse habe, sagte der Sprecher: "Selbstverständlich gibt es Erkenntnisse und schaut man sich den gesamten Vorgang an." Weitere Details könne er nicht nennen, denn das sei "Gegenstand einer laufenden Personalangelegenheit eines laufenden Verfahrens".
Diese Vorwürfe bestehen bislang darin, dass Schönbohm in den vergangenen Jahren offensichtlich Kontakt zu dem dubiosen Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. gehalten hat, der von ihm selbst im Jahr 2012 mitgegründet worden war und dem er bis zu seiner Ernennung als BSI-Präsident im Jahr 2016 vorgestanden hatte.
Seinem Nachfolger als Vereinsvorsitzender, Hans-Wilhelm Dünn, wird eine Nähe zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen. Zudem gehörte dem Verein die russische Firma Protelion/Infotecs an, die ebenfalls in Verbindung mit russischen Geheimdiensten stehen soll. Einem Bericht des Spiegel zufolge(öffnet im neuen Fenster) hat der Verfassungsschutz sogar den Vereinsvorsitzenden Dünn überwacht. Dabei sollen auch Gespräche mit Schönbohm abgehört worden sein. Inwieweit daraus Erkenntnisse abgeleitet wurden, die zu Schönbohms Freistellung geführt haben könnten, ist unklar.
Faesers Sprecher bestätigte in diesem Zusammenhang, dass das Innenministerium seinen Mitarbeitern und nachgeordneten Behörden wie dem BSI die Anweisung erteilt hatte, den Verein nicht zu unterstützen. Das kritische Verhältnis beruhe auch auf der Namensähnlichkeit des Vereins zum Nationalen Cybersicherheitsrat. Die Anweisung sei weiterhin gültig.
"Beschädigtes Vertrauensverhältnis"
Ebenfalls bestätigte der Sprecher, dass Schönbohm beim zuständigen Staatssekretär Markus Richter um Erlaubnis gebeten habe, im vergangenen September zum zehnjährigen Bestehen des Vereins eine Festrede halten zu dürfen.
Als eigentlichen Freistellungsgrund machte der Sprecher das "erheblich beschädigte Vertrauensverhältnis" geltend, was Schönbohms Arbeit als BSI-Präsident betreffe. "Deswegen muss es dort eine Veränderung geben", hieß es. Diese Entscheidung diene auch dem Interesse der 1.500 BSI-Mitarbeiter, deren Arbeit in keiner Weise von der Personalie berührt werden dürfe.
Rein formal erfolgte die Freistellung Schönbohms auf Basis von Paragraf 66 des Bundesbeamtengesetzes (BBG)(öffnet im neuen Fenster). Demnach kann die oberste Dienstbehörde einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. "Das Verbot erlischt, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin oder den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist", heißt es weiter.
Anders als sogenannte politische Beamte wie die Präsidenten der Nachrichtendienste kann der BSI-Präsident jedoch nicht nach Gutdünken in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Schönbohm selbst hat daher um die Einleitung eines solchen Disziplinarverfahrens gebeten. Der Ausgang des Verfahrens dürfte jedoch keinen Auswirkung darauf haben, dass die Spitze des BSI neu besetzt wird.
Nachtrag vom 20. Oktober 2022, 10:33 Uhr
Bislang ist noch kein Disziplinarverfahren gegen Schönbohm eingeleitet worden. Das bestätigte das Innenministerium(öffnet im neuen Fenster) den Zeitungen der Madsack-Gruppe. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, forderte in der Welt: "Es muss nun schnell das von Präsident Schönbohm beantragte Disziplinarverfahren eröffnet werden, um zu klären, ob und wieweit die Vorwürfe gegen ihn Bestand haben – auch um das BSI, seine Arbeit und seinen Ruf zu schützen."
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