BSI: Eilantrag von Schönbohm gegen Freistellung
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, wehrt sich juristisch gegen das Verbot von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), seine Dienstgeschäfte auszuüben. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Eilantrags des 53-Jährigen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Der Eilantrag ist am vergangenen Montag hier eingegangen" , sagte eine Gerichtssprecherin am 4. November. Der Spiegel hatte zuerst berichtet.
Das Bundesinnenministerium (BMI) sei vom Gericht aufgefordert worden, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme dazu abzugeben, erläuterte die Sprecherin. Dem Spiegel zufolge weist Schönbohm in einem etwa 50-seitigen Schreiben seiner Anwälte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Das BMI untersagte Schönbohm am 18. Oktober die Führung seiner Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung und begründete dies mit einem gestörten Vertrauensverhältnis. Darüber hinaus wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Weitere Details dazu nannte das Bundesinnenministerin bisher offiziell zwar nicht . Ein Sprecher bestätigte jedoch, der Hintergrund seien die Vorwürfe, "die auch öffentlich diskutiert werden" .
Mögliche Verbindungen zu Russland
Die Freistellung basiert demnach auf Berichten über mögliche Verbindungen des von Schönbohm mitgegründeten Vereins Cyber-Sicherheitsrat Deutschland zu Russland . Diese Verbindungen, die auch das russische Unternehmen Protelion betreffen, wurden vom ZDF Magazin Royale des Satirikers Jan Böhmermann aufgegriffen .
Die Veröffentlichung des Berichts störte offenbar auch eine laufende Geheimdienstoperation . Schönbohm gründete den Verein im Jahr 2012 mit und stand ihm bis zu seiner Ernennung als BSI-Präsident im Jahr 2016 vor.
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