Brisante Prozesse: Gerichtsurteile sollen schneller im Netz stehen

Oft dauert es Monate oder noch länger, bis der Wortlaut von Gerichtsurteilen veröffentlicht wird. Der Deutsche Journalisten-Verband fordert einen schnelleren Zugang. Nun wollen einige Bundesländer auf die Kritik reagieren.

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Das Urteil gegen Fußballmanager Uli Hoeneß wurde erst nach einem halben Jahr veröffentlicht.
Das Urteil gegen Fußballmanager Uli Hoeneß wurde erst nach einem halben Jahr veröffentlicht. (Bild: Goran Gajanin-Pool/Getty Images)

Mehrere Bundesländer streben eine schnellere Veröffentlichung von Gerichtsurteilen an. So wollten Bayern und Rheinland-Pfalz ihre gegenwärtige Praxis, die als restriktiv kritisiert wurde, überprüfen, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte aus diesem Anlass: "Insbesondere Urteile in Verfahren, die von öffentlichem Interesse sind, müssten den Medien zur Verfügung gestellt werden, sobald sie schriftlich vorliegen." Unklar ist jedoch, welche Voraussetzungen für eine Veröffentlichung vorliegen sollen. Dabei geht es zum einen um die Anonymisierung der Urteile, zum anderen um deren Rechtskraft.

Hintergrund der Debatte ist das Vorgehen der Münchener Justiz im Fall des wegen Steuerhinterziehung verurteilten Fußballmanagers Uli Hoeneß. Das Urteil vom 13. März 2014 wurde erst am 30. Oktober 2014 auf den Internetseiten des Oberlandesgerichts München in anonymisierter Form veröffentlicht. Zuvor hatten mehrere Medien, darunter die juristische Zeitschrift myops und die Frankfurter Allgemeine Zeitung, vergeblich versucht, an den Text zu gelangen. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1997 sind alle Gerichtsentscheidungen zu veröffentlichen, "an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann". Eine "Anonymisierung bzw. Neutralisierung" sei dabei vorzubereiten.

Monatelanges Hin und Her wegen Anonymisierung

Wie aus einer Antwort der bayerischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht, dauerte es im Fall Hoeneß mehr als ein halbes Jahr, bis sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Anwälte auf eine anonymisierte Fassung geeinigt hatten. Viel zu lange, wie der Journalisten-Verband findet. "Das Schwärzen einzelner Textstellen kann nicht Monate dauern", sagte der DJV-Vorsitzende Michael Konken. "Es kann nicht angehen, dass Journalistinnen und Journalisten die Urteile zum Teil erst dann bekommen, wenn sich niemand mehr an den Prozess erinnert."

Das bayerische Justizministerium zeigte sich inzwischen einsichtig. "Aus Anlass öffentlich erhobener Kritik an einer aus Sicht der Kritiker zu restriktiven Veröffentlichungspraxis in Bayern" wurde das Thema in verschiedenen Gremien bereits behandelt. Im Oktober 2015 sollen die Präsidenten der bayerischen Land- und Amtsgerichte sowie die Leiter der Staatsanwaltschaften die Problematik erörtern, um "eine bayernweit einheitliche Handhabung anzustreben". Zu klären sei beispielsweise, ob die Gerichte oder die Staatsanwaltschaften "als aktenführende Stelle" die Entscheidung über eine Veröffentlichung treffen müssten. Hierbei stünde noch ein gerichtliche Entscheidung in einem Einzelfall an, die abgewartet werden müsse.

Rechtskraft von Urteilen kann lange dauern

Eine Anonymisierung ist für eine Veröffentlichung aber nach Ansicht der bayerischen Regierung noch nicht ausreichend. In vielen Fällen sei "vor der Veröffentlichung die Rechtskraft der Entscheidung abzuwarten, weil sich deren Bedeutung für die Rechtsfortbildung erst dann abschätzen lässt", heißt es in dem Antwortschreiben weiter. Einer Überlegung, der der DJV gleich eine Absage erteilte. "Das würde das Problem verschärfen und nicht verbessern", sagte Konken.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, blockiert das Landgericht Essen die Herausgabe des Urteils gegen den früheren Manager Thomas Middelhoff wegen Untreue seit Monaten aus diesem Grund. Der Geschäftsführer des Rechtsinformationssystems dejure.org, Oliver García, sagte dazu dem Blatt: "Die Justiz will sich vorher nicht in die Karten schauen lassen. Ich gehe nicht davon aus, dass das Urteil gegen Middelhoff jemals rechtskräftig wird."

Der FAZ zufolge will auch Rheinland-Pfalz eine restriktive Verwaltungsvorschrift zur Veröffentlichung von Gerichtsurteilen überarbeiten. Zeitpunkt und Inhalt der Neuregelung stünden aber noch nicht fest.

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