Brian Farell: Silk-Road-II-Helfer muss acht Jahre ins Gefängnis
Ein Administrator der Silk-Road-Nachfolgeplattform hat zugegeben, am Verkauf verschiedener Drogen mitgewirkt zu haben. Die Ermittlungen wurden durch die Tor-Forschung einer US-Universität unterstützt.

Wie jetzt bekanntwurde hat das US-Justizministerium bereits in der vergangenen Woche das Schuldeingeständnis eines hochrangigen Mitarbeiters des illegalen Darknet-Marktplatzes Silk-Road 2.0 akzeptiert. Der Angeklagte Brian Farell hat einen Deal ausgehandelt, wie Ars Technica berichtet. Der 28-Jährige muss demnach für mindestens acht Jahre ins Gefängnis.
In dem aktuellen Dokument sind keine Details über das tatsächliche Schuldbekenntnis enthalten. Anderen Unterlagen aus dem März zufolge soll Farell sich aber in einem Fall der Verbreitung von Heroin, Kokain und Methamphetamin schuldig bekannt haben. Außerdem verzichtet er offenbar darauf, einige in seiner Wohnung beschlagnahmte Wertgegenstände zurückzufordern. Dazu sollen Silber-Barren im Wert von 3.900 US-Dollar, 35.000 US-Dollar in bar und "verschiedene Computer-Medien" gehören.
Deal ist für den Richter nicht bindend
Farells Anwalt hat mit der Staatsanwaltschaft ein Strafmaß von acht Jahren ausgehandelt, der Richter kann jedoch auch eine härtere Strafe verhängen. Der Betreiber des ersten Silk-Road-Marktplatzes, Ross Ulbricht, wurde zu zweifach lebenslänglicher Haft verurteilt. Das endgültige Urteil soll Anfang Juni gesprochen werden.
Farell hat auch zugegeben, unter dem Pseudonym "DoctorClu" als Administrator auf der Seite tätig gewesen zu sein. Außerdem habe er als informeller Sprecher des Betreibers Defcon fungiert. Gegen Defcon wird in New York derzeit ermittelt, die Staatsanwaltschaft hat auch schon einen Verdächtigen.
Die Ermittlungsbehörden waren durch die Arbeit eines Forschungsinstituts auf die Spur von Farell und weiteren Mitarbeitern gekommen: Das Software Engineering Institute der Carnegie Mellon Universität hatte während Forschungen zur Deanonymisierung von Tor-Nutzern einzelne IP-Adressen identifiziert, darunter auch Farells. Der Richter hatte im Februar abgelehnt, weitere Nachforschungen zu Ursprung und Zweck der Tor-Ermittlungen anzustellen. Er konstatierte, dass Tor-Nutzer keinen rechtmäßigen Anspruch auf Privatsphäre hätten, weil sie ihre IP-Adresse freiwillig mit anderen Nutzern des Netzwerkes teilten.
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Hat nach der Logik nicht nichts, was eine IP-Adresse hat, Anspruch auf Privatsphäre...