Breko: Wie es mit der 5G-Auktion weitergeht
Die öffentliche Anhörung der Bundesnetzagentur zur 5G-Auktion hat wichtige Ergebnisse gezeigt. Wie der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) am 25. Juli 2018 bekannt gab(öffnet im neuen Fenster), wird der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz wohl nicht Gegenstand der geplanten Auktion sein: Er soll für regionale Anwendungen reserviert werden, was der Breko ausdrücklich begrüßt, "um auch regional den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern".
Hier geht es um die Bereiche 3.700 MHz bis 3.800 MHz und 26 GHz. Die Bundesnetzagentur hatte entschieden, eine Versteigerung für bundesweite Nutzungsrechte der Frequenzen bei 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz anzuordnen.
Interessenten seien die Wirtschaft und Industrie, die Frequenzen für autarke Funknetze für Anwendungen wie Industrie 4.0 forderten. Automobilkonzerne und Siemens machen hier erheblichen Druck.
5G: Wann es konkret wird
Dem Vernehmen nach wird der Beirat der Bundesnetzagentur auf seiner Sitzung am 24. September über die konkreten Vergabebedingungen und Auktionsregeln beraten; am 26. November sollen diese final beschlossen werden.
Mobile Virtual Network Operator (MVNO) ohne eigenes Netz sollten verpflichtend Zugang zu den 5G-Netzen erhalten. Dies sei ein Beitrag für den Wettbewerb auf den Mobilfunkmärkten und auch für eine effizientere Nutzung knapper Frequenzressourcen, betonte der Breko.
Durch die Anbindung aller Mobilfunk-Basisstationen mit reiner Glasfaser werde die optimale Voraussetzung für 5G-Netze geschaffen. Diese würden festnetzbasierte Glasfaseranschlüsse auf diese Weise als "mobile Glasfaser" sinnvoll ergänzen. 5G werde Glasfaseranschlüsse bis in alle Gebäude also keinesfalls ersetzen. Vielmehr wirkten diese komplementär zu 5G-Netzen.
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