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Breko und Verbraucherzentrale: Mobilfunkbetreiber zur Öffnung der Netze zwingen

Regionale Festnetzbetreiber und die Verbraucherzentrale wollen, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Netze für Weiterverkäufer öffnen. Die Gründe sind natürlich unterschiedlich.
/ Achim Sawall
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Die Beratung geht weiter. (Bild: Bundesnetzagentur)
Die Beratung geht weiter. Bild: Bundesnetzagentur

Die Verbraucherzentrale (VZBV) und der Festnetzbetreiberverband Breko treten für eine Zwangsöffnung der Mobilfunknetze für Weiterverkäufer wie Freenet (Diensteanbieterverpflichtung) ein. Das geht aus ihren Stellungnahmen an die Bundesnetzagentur hervor, die Golem.de vorliegen. Die Bundenetzagentur hat sich bisher gegen eine solche Festlegung positioniert.

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband(öffnet im neuen Fenster) ist eine Diensteanbieterverpflichtung wettbewerbsfördernd und soll positive Auswirkungen auf die Verbraucher haben. Ziel ist laut VZBV der flächendeckende und lückenlose Ausbau mit Mobilfunk in Deutschland. "Die Bundesnetzagentur muss wirksame Verpflichtungen für Netzbetreiber festlegen. Nur so kann der Infrastrukturausbau und Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt deutlich gefördert werden. Um Verbraucherinteressen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität zu wahren" , fordert der VZBV die Auferlegung einer Diensteanbieterverpflichtung. Von Netzbetreibern geschaffene Zugangsbarrieren für Diensteanbieter müssten abgebaut werden.

Damit sparen die Konzerne viel Geld

Etwa alle fünf Jahre versteigert der Bund über die Bundesnetzagentur Nutzungsrechte an Frequenzen. Die letzte Frequenzauktion fand im Jahr 2019 statt, dabei verpflichteten sich Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und Newcomer 1&1 zur Zahlung von 6,6 Milliarden Euro. Die Bundesnetzagentur will die bestehenden Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz, die Ende 2025 auslaufen, um fünf Jahre verlängern, ohne ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Damit sparen die Konzerne viel Geld: Statt Milliardenzahlungen sollen die Netzbetreiber für die Verlängerung der Nutzungsrechte jeweils rund 200 Millionen Euro zahlen.

Zugleich wird diskutiert, ob die Behörde die drei Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland und Telefónica Deutschland (O2) künftig zwingen sollte, Mobile Virtual Network Operator und Service Provider MVNO/SP - die wie Freenet kein eigenes Netz besitzen - mit einer Diensteanbieterverpflichtung ihre Infrastruktur mitnutzen zu lassen. Weil die Mobilfunkbetreiber hochwertige Tarife lieber selbst vermarkten und sich gegen Verhandlungen sperren, fordern auch die Discounter eine gesetzliche Öffnung der Netze.

Der Breko spricht sich für eine wirksame MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung aus. Dass die Bundesnetzagentur weiterhin "auf einem erwiesen wirkungslosen Verhandlungsgebot beharrt, führt nach Einschätzung des Breko zur Rechtswidrigkeit der Verlängerungsentscheidung" .

Sollte die Behörde keine Diensteanbieterverpflichtung festlegen, fordert der Breko eine Untersagung von Weiterverkaufsverboten: Das Verbot beschränke den Wettbewerb zugunsten der etablierten Mobilfunkbetreiber künstlich und verhindere, dass netzunabhängige Mobilfunkanbieter Vorleistungskontingent weiterverkaufen könnten. Der Wegfall des Weiterverkaufsverbots würde es auch Glasfaseranbietern ohne eigenes Mobilfunknetz ermöglichen, Bündelprodukte mit 5G-Mobilfunk anzubieten. Zudem sollten die "Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet werden, Mobilfunkdiensteanbietern binnen vier Wochen und MVNO binnen drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorzulegen."


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