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Breitbandstrategie: Union will DVB-T-Frequenzen für Breitbandausbau

Für die Breitbandstrategie der Bundesregierung wollen CDU und CSU noch im Herbst 2014 an die 700-MHz-Frequenzen, die bisher für DVB-T genutzt werden. Nach Angaben des ZDF empfangen elf Prozent der deutschen TV-Haushalte ihr Fernsehen nur über DVB-T.
/ Achim Sawall
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Horst Seehofer im März 2014 (Bild: Lukas Barth/Reuters)
Horst Seehofer im März 2014 Bild: Lukas Barth/Reuters

Um den Breitbandausbau zu beschleunigen, will die Unionsfraktion noch in diesem Jahr an die DVB-T-Frequenzen. Das 700-Megahertz-Frequenzband solle "durch eine Änderung der Frequenzverordnung noch im Herbst 2014" zur Verfügung stehen, "um die Breitbandziele der Großen Koalition im Jahr 2018 zu erreichen" , heißt es in einem Beschluss der Arbeitsgruppe digitale Infrastruktur, der dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) vorliegt. Das Konzept sei mit Minister Alexander Dobrindt (CSU) abgestimmt, hieß es. Mit der SPD würden nun Gespräche geführt.

Die aktuellen Verträge laufen Ende 2014 aus, und die Bundesnetzagentur will die Frequenzen um 700 MHz für die Nutzung im Mobilfunk versteigern. Diese "Digitale Dividende II" ist jedoch umstritten – vor allem, weil die öffentlich-rechtlichen Sender so die Erfüllung ihres Auftrags für eine Grundversorgung aller Bundesbürger gefährdet sehen. Nach Angaben des ZDF empfangen elf Prozent der deutschen TV-Haushalte ihr Fernsehen nur über DVB-T.

Die Bundesnetzagentur will im Dezember 2014 mit der Vergabe von Frequenzen aus den Bereichen 900 und 1.800 MHz an Mobilfunkbetreiber beginnen. Die 160-MHz-Frequenzen sowie Frequenzen aus dem 700-MHz-Band sollen "schnellstmöglich nachfragegerecht" für mobiles Breitband bereitgestellt werden.

Arbeitsgruppen-Chef Ulrich Lange (CSU) sagte nun dem Handelsblatt, Bund und Länder müssten "ihren Beitrag leisten" . Der Ausbau des schnellen Internets auf dem Land scheitere, wenn die Frequenzen nicht übertragen würden, erklärte Patrick Schnieder (CDU), der der Arbeitsgruppe angehört.

Das Gremium plane nun ein Breitbandausbaugesetz. Es soll etwa festlegen, dass beim Ausbau des Strom- oder Gasnetzes gleich Breitbandkabel mitverlegt werden. Tiefbauarbeiten machen den Großteil der Kosten des Ausbaus aus.

Bis 2014 sollen nach der Breitbandstrategie der Bundesregierung für 75 Prozent der Haushalte und bis 2018 für alle Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s zur Verfügung stehen.


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