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Breitbandmessung: Nur 4 Prozent der Nutzer erhalten volle mobile Datenrate

Weiter wird besonders im Mobilfunk bei der Datenrate massiv unterliefert. Im Festnetz sieht es erheblich besser aus.
/ Achim Sawall
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Keine Balken - kein Mobilfunk, und das mitten in Berlin (Bild: LARA BOMMERS/AFP via Getty Images)
Keine Balken - kein Mobilfunk, und das mitten in Berlin Bild: LARA BOMMERS/AFP via Getty Images

Die meisten Internetnutzer in Deutschland bekommen weiterhin nicht die Datenübertragungsrate, die vertraglich zugesichert ist. Das ergab ein neuer Messbericht 2022/2023 der Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) , der am 21. März 2024 vorgelegt wurde. Besonders deutlich ist dies weiter bei der Datenrate im Mobilfunk, wo nur vier Prozent der Kunden die vertraglich vereinbarte Rate erhalten, im vorigen Bericht waren es noch drei Prozent.

Bei 25,5 Prozent der Kunden kam zumindest die Hälfte der vertraglich vereinbarten Rate an.

Im Festnetz erreichen weiterhin nur 43,5 Prozent der Nutzer die Datenrate aus dem Vertrag. Bei 85,5 Prozent kam mindestens die Hälfte an. Gegenüber dem Vorjahr lassen sich somit leicht Verbesserungen feststellen, erklärte die Bundesnetzagentur.

Dennoch waren 79,1 Prozent der Endkunden (2021/2022: 78,2 Prozent) mit der Leistung ihres Anbieters zufrieden und vergaben Noten von 1 bis 3. 10,4 Prozent der Kunden (2021/2022: 10,9 Prozent) bewerten ihren Anschluss mit den Noten 5 oder 6. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit eine leichte Verbesserung der Kundenzufriedenheit festzustellen.

Betroffene können zwar eine Minderleistung im Festnetz mit der Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen. Tatsächlich hat das erneuerte Verbraucherrecht im Telekommunikationsgesetz (TKG) zu nicht erreichten Datenraten für den Anwender praktisch kaum einen Nutzen, weil es keine Regelung für den Preisnachlass oder das Sonderkündigungsrecht beinhaltet. Die Höhe ist laut Bundesnetzagentur vom Verbraucher im Dialog mit dem Anbieter für den konkreten Einzelfall zu klären. Die Angebote der Firmen sind lächerlich niedrig: So bot 1&1 einem Kunden, der statt 16 MBit/s nur maximal eine Datenübertragungsrate von 4,5 MBit/s erhielt, einen Rabatt von 6 Euro an. Der Internetzugang der United-Internet-Marke 1&1 kostet 34,95 Euro im Monat. Alternativ wurde die Sonderkündigung vorgeschlagen.

Das Gesetz bleibt weitgehend eine Farce, denn die Nutzer können ihre Interessen praktisch kaum durchsetzen, weil die Bundesnetzagentur es nicht wagt, die Netzbetreiber und Provider wirklich unter Druck zu setzen. Das ist bei unerfüllten Ausbauauflagen oder der Verletzung der Routerfreiheit nicht anders.


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