Breitbandmessung: Bundesnetzagentur stellt neues Messtool vor

Das neue Messtool der Bundesnetzagentur soll aussagekräftige Ergebnisse bringen. Doch es gibt Kritiken der Verbraucherschützer und des Eco.

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Die Startseite der Messapp
Die Startseite der Messapp (Bild: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur hat eine installierbare Version ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Das gab die Behörde am 2. Mai 2018 bekannt. Damit können Einzelmessungen durchgeführt und in einem Protokoll festgehalten werden, um dem Anbieter nicht vertragskonforme Leistungen nachzuweisen.

"Die Desktop-App ermöglicht die Überprüfung der vertraglich vereinbarten Download-Datenübertragungsraten im Festnetz", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Die Desktop-App ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Verbraucher und der TK-Branche."

Die Messungen können nur manuell durchgeführt werden. Bei automatisierten Messungen könnten ungewollte parallele Datenverkehre auftreten, zum Beispiel durch paralleles Streaming von Filmen, die einen negativen Einfluss auf die Messungen haben, erklärte Homann.

Breitbandmessung: Nutzer hat weiter wenig Rechte

So liegt nach Auffassung der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn bei Festnetz-Anschlüssen im Download an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit nicht erreicht werden oder die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Die Bundesnetzagentur hält es für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung erfolgen.

Dass das Messtool nicht automatisiert, sondern nur manuell laufen kann, macht es nicht sehr nutzerfreundlich, erklärte der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband). "Wenn Verbraucher eine Minderleistung feststellen, erfolgt daraus erst einmal nichts. Verbraucher können ihren Tarif nicht einfach mindern, wechseln oder kündigen, wenn der Anbieter sich nicht an den Vertrag hält", sagte Vorstand Klaus Müller. Hier sei der Gesetzgeber gefragt. Der VZBV setze sich weiter für konkrete Rechtsmittel für Verbraucher ein.

Klaus Landefeld vom Eco-Verband der Internetwirtschaft sagte Heise Online im August 2017, dass bei Bandbreitenmessungen eigentlich parallele Up- oder Downloads, beispielsweise von Sicherheitsupdates, im gesamten Heimnetzwerk ausgeschlossen werden müssten. Wirklich aussagekräftige Resultate könnten nur erbracht werden, wenn das Werkzeug auf dem Router installiert werde, da sich die meisten Kundenbeschwerden sich auf unzureichenden WLAN- oder Powerline-Anbindungen beziehen würden.

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ichbinsmalwieder 04. Mai 2018

WTF? Jemand der nicht einmal die Bedeutung der Worte "asynchron" und "asymmetrisch...

LinuxMcBook 03. Mai 2018

Mal anders gefragt: Wenn bei dir nur 80 von den versprochenen 100 MBit ankommen würden...

Icestorm 03. Mai 2018

"Bis zu" heißt das Zauberwort, mit dem man abgespeist wird. Nichtmal eine...

Arsenal 03. Mai 2018

Also wir programmieren auch bei 8 kB RAM und 64 kB ROM mit C++ weil objektorientiertes...



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