Breitbandgesellschaft: Grüne wollen Netzbetreiber zum Ausbau zwingen
Die Grünen-Bundestagsfraktion erneuert ihre Forderung nach einem Rechtsanspruch auf schnelles Internet für alle. Das geht aus einem Antragsentwurf hervor, der Golem.de vorliegt. Demnach soll jeder einen Anschluss mit einer Bandbreite bekommen, die mindestens genauso hoch ist wie jene, die mehrheitlich bereits genutzt wird. Wo das technisch nicht möglich sei, müsse unverzüglich ausgebaut werden. "Die Kosten werden auf die Telekommunikationsunternehmen umgelegt, nach ihren jeweiligen Marktanteilen" , fordern die Grünen.
Die Einhaltung der vertraglich zugesicherten Bandbreite müsse sichergestellt und soll bei Verstoß sanktioniert werden.
Im Dezember 2017 betrug der Anteil der Glasfaseranschlüsse bei der stationären Breitbandanbindung laut Angaben der OECD nur 2,3 Prozent und lag am Ende der Skala zwischen Griechenland und Kolumbien. Im Mobilfunkbereich sehe es nicht besser aus: Die Telefónica erreichte im Mai 2018 erst einen Versorgungsgrad von 66 Prozent der Fläche Deutschlands, Vodafone kam auf 87 Prozent und die Telekom auf 93 Prozent, wie die Grünen vorrechnen. Zugleich seien die Preise für Datenvolumen im europäischen Vergleich deutlich höher als in benachbarten EU-Mitgliedsstaaten.
Grüne: Breitbandgesellschaft gründen
Die Grünen-Expertin für digitale Infrastruktur, Margit Stumpp, sagte: "Die Internet-Garantie ist ein erster Schritt, um die weißen Flecken zu schließen. Perspektivisch brauchen wir vor allem Gigabitgeschwindigkeiten. Der Universaldienst ist das richtige Mittel, weil Ausbauarbeiten in unterversorgten Gebieten sofort und nicht erst nach langen Förderverfahren beginnen. Die zugesicherte Bandbreite steigt über die Jahre im Zuge der tatsächlichen Nutzung mit an, so dass auch in Zukunft schnelles Internet garantiert bleibt."
Weiterhin wollen die Grünen die Telekom-Aktien im Besitz des Bundes veräußern und den Gegenwert von zehn Milliarden Euro in den Glasfaserausbau investieren. "Aus dem Erlös wollen wir eine Breitbandgesellschaft gründen, die nicht nur regional, sondern übergeordnet planen kann und Leerrohrinfrastrukturen an Betreiber verpachten soll. So bleibt der Bund Eigentümer der Infrastruktur und stellt sie den Betreibern als diskriminierungsfreie Vorleistung zur Verfügung" , erklärte Stumpp.
Es könne nicht sein, dass viele Mobilfunkkunden in entlegenen Regionen im Funkloch stünden, weil dort nur einige wenige Unternehmen ausbauten. "Wenn verpflichtendes Roaming mittlerweile schon bei Reisen in andere EU-Staaten üblich ist, dann muss das auch innerhalb Deutschlands möglich sein."
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