Breitbandausbau: Millionen Menschen ohne schnelles Internet
Seit acht Jahren verfehlt Deutschland das politische Ziel einer flächendeckenden Internetversorgung von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Laut einer aktuellen Marktanalyse des Vergleichsportals Verivox(öffnet im neuen Fenster) haben rund 2,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik keinen Zugang zu Anschlüssen dieser Geschwindigkeit. In 96 Prozent aller deutschen Städte und Gemeinden existieren entsprechende Versorgungslücken beim Festnetz.
Insgesamt 10.520 Gemeinden gelten laut dem Breitbandatlas der Bundesnetzagentur als nicht vollständig erschlossen. In 113 Kommunen liegt die Abdeckung bei maximal zehn Prozent, wobei 61 Gemeinden überhaupt keinen Zugang zu festen Breitbandanschlüssen auf Basis von DSL, Kabel oder Glasfaser mit dieser Mindestgeschwindigkeit besitzen.
Auf die Haushalte bezogen liegt die deutschlandweite Versorgungsquote bei 97,3 Prozent, was im Umkehrschluss bedeutet, dass 2,7 Prozent beziehungsweise 1,1 Millionen Haushalte unversorgt bleiben. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Ausbauquote lediglich um 0,72 Prozentpunkte. Die Daten basieren auf der Aktualisierung des Breitbandatlas vom November 2025 mit Datenstand Juni 2025. Das Statistische Bundesamt beziffert die Gesamtzahl auf 41,2 Millionen Haushalte mit durchschnittlich zwei Personen.
Tarifsituation und Kostenstrukturen
Die Relevanz leistungsfähiger Anschlüsse nimmt durch datenintensive, KI-gestützte Anwendungen kontinuierlich zu. Laut Verivox werden Verträge mit 50 MBit/s von den Providern kaum noch aktiv vermarktet, da sich 100 MBit/s als neuer Standard etablieren.
Ein Wechsel aus Altverträgen bietet Kunden oft die doppelte Geschwindigkeit zum gleichen Preis, da kleinere Tarife kaum noch subventioniert werden. Bei stationären Internetanschlüssen steigen die monatlichen Kosten nach der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten wegen auslaufender Rabatte häufig um 30 bis 40 Prozent. Verbraucher können Verträge nach Ablauf dieser Frist jedoch monatlich kündigen.
Gesetzliche Neuregelung für den Infrastrukturausbau
Um den Ausbau digitaler Infrastrukturen zu beschleunigen, trat im Juli 2025 eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes(öffnet im neuen Fenster) in Kraft. Der Bau von Mobilfunkmasten und Glasfaserleitungen ist damit gesetzlich als im überragenden öffentlichen Interesse definiert. Bis Ende 2030 soll diese Einstufung insbesondere unversorgten Gebieten Vorrang in den Genehmigungsverfahren sichern, um der digitalen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken.
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