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Breitbandausbau: 22.000 langsame Internetanschlüsse in Deutschland

Das ist das bisherige Ergebnis der Breitbandmessungs -App der Bundesnetzagentur . Allerdings wird diese immer weniger genutzt.
/ Daniel Ziegener
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In vielen Haushalten ist das Internet langsamer als vereinbart. (Bild: Markus Spiske)
In vielen Haushalten ist das Internet langsamer als vereinbart. Bild: Markus Spiske / Unsplash

Bis Ende Juni 2022 wurden mit der Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur etwa 22.000 Messungen durchgeführt. Das geht aus einer Anfrage der Nachrichtenagentur dpa bei der Behörde hervor. Bei den meisten Messungen sei weiterhin eine Unterschreitung des Mindestanspruches festgestellt worden.

Im Februar 2022 waren es bereits 15.000 durchgeführte Messungen in knapp zweieinhalb Monaten seit Einführung der Breitbandmessungs-App im Dezember 2021. Die Nutzung der App ging seitdem also zurück.

Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW bedauerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur die sinkenden Zahlen. Einer der Gründe sei die umständliche Nutzung der App, die für viele Festnetzkunden eine zu hohe Hürde darstelle, "obwohl ihr Internet daheim mies ist" , und sich daraus ein Minderungsanspruch bei ihrem Internetanbieter ergeben könnte. Außerdem sei der rechtliche Minderungsanspruch insgesamt noch zu unbekannt.

Aufwendige Messung, niedrige Erstattungen

Im Dezember 2021 gab die Bundesnetzagentur die Bedingungen für eine mögliche Preisminderung bekannt. Ist die Datenrate schlechter als vertraglich vereinbart, können Kunden den Preis mindern.

Die App der Bundesnetzagentur ist die dafür rechtsverbindliche Messmöglichkeit. Insgesamt sind für eine sogenannte Messkampagne 30 Messungen über mehrere Tage notwendig .

Über eine tatsächliche Minderung bei Unterschreiten der vereinbarten Datenrate müssen sich Verbraucher allerdings selbst mit ihren Festnetzanbietern auseinandersetzen, da das Messprotokoll keine Aussage zur Höhe des Minderungsanspruchs enthält . Im Januar 2022 berichtete Golem.de von einem Preisnachlass von 6 Euro – bei weniger als einem Drittel der vereinbarten Geschwindigkeit.


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