Brandgefahr: Stadt sperrt Tiefgarage für Elektroautos
Nach einem Brand lässt die Stadt Kulmbach keine Elektroautos mehr in eine Tiefgarage. Dabei hat ein Verbrennerauto das Feuer ausgelöst.

Die oberfränkische Stadt Kulmbach verbietet Elektroautos generell die Nutzung einer städtischen Tiefgarage. "Elektro- und Hybridautos dürfen künftig nicht mehr in der Tiefgarage parken", sagte Michael Kuhnlein vom Tiefbauamt dem Portal Infranken.de. Kuhnlein begründete die Entscheidung mit dem Brandschutz: "Die Feuerwehr kann solche Fahrzeuge nicht löschen, sondern muss sie ausbrennen lassen. Auch ist die Tiefgarage nicht ausreichend hoch genug, um brennende Autos mit schwerem Gerät herauszuziehen."
Hintergrund der Entscheidung ist ein Brand in der betreffenden Tiefgarage Anfang September 2020. Damals hatte ein älterer VW Golf Feuer in der Tiefgarage EKU-Platz gefangen. Nach den mehrmonatigen Sanierungsarbeiten wird die Tiefgarage nun wieder geöffnet, jedoch nicht für vollelektrische Autos oder Plugin-Hybride.
Die Stadt begründet die Entscheidung damit, dass Lithium-Akkus nur mit Löschwasser gekühlt werden könnten und mehrere Tage weiter brennten. "Dieses Problem war uns vorher nicht bewusst", sagte der Leiter des Tiefbauamts, Ingo Wolfgramm, dem Bericht zufolge. Kuhnlein ergänzte: "Eine gewisse Zeit lang hält der Stahlbeton Hitze aus, doch wenn zu viel Hitze einwirkt, platzt der Beton weg, das Eisen schmilzt und es besteht Einsturzgefahr."
Inwieweit das Vorgehen berechtigt ist, ist jedoch strittig. Nach Ansicht der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB) bergen solche Brände in der Tat "erhebliches Risikopotenzial" und müssen besser erforscht werden. Der Deutsche Feuerwehr-Verband (DFV) sieht für ein generelles Parkverbot von Elektroautos in Tiefgaragen jedoch keinen Anlass. Auch das Laden sei unproblematisch. "Zertifizierte Ladeeinrichtungen auf Einstellplätzen in Garagen können aus heutiger Sicht auch in Tiefgaragen als notwendige Bestandteile des Betriebs und Abstellen von Fahrzeugen akzeptiert werden", heißt es in einer Fachempfehlung aus dem Jahr 2018 (PDF).
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu im Juli 2020 eigene Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden (PDF) veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem: "Grundsätzlich unterscheidet sich die Brandbekämpfung bei Fahrzeugbränden mit Beteiligung von Lithium-Ionen-Akkus nicht wesentlich von Bränden bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen." Auf die spezielle Problematik bei Tiefgaragenbränden wird in den Hinweisen jedoch nicht eingegangen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
OK, also gleiche Energie ueber mehr Zeit - Vorteil E-Auto. Benziner in Tiefgaragen...
Was hams denn alle mit den BEV. Furchbar.
Na siehst du, geht doch. Das sollte in der Regel ausreichen. Im übrigen erlaubt dir das...
Okay nehmen wir wirklich mal an, ein Akku eines Elektrofahrzeuges gerät in Flammen und...