Brandgefahr: Parkverbot für Elektroautos in Tiefgarage unzulässig
Eine Eigentümergemeinschaft wollte das Parken von Elektroautos in Tiefgaragen wegen der angeblichen Brandgefahr verbieten. Das scheiterte vor Gericht.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) darf die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen. Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden in einem Urteil vom 4. Februar 2022 und gab damit einer Eigentümerin recht. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße "gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung", hieß es zur Begründung (Az.: 92 C 2541/21). Denn damit laufe der "nicht abdingbare" Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit, der seit 1. Dezember 2020 besteht, ins Leere.
Im konkreten Fall wollte der Mieter eines Stellplatzes sein Plugin-Hybrid-Fahrzeug in der Tiefgarage parken. In einem Beschluss vom August 2021 untersagte die WEG jedoch "bis auf Weiteres" das Abstellen von Elektroautos in der Garage. Dies wurde unter anderem mit dem Brandschutz begründet: "Komme es zu einem Brand, sei die Dauer des Brandverlaufs länger als bei einem Benzinbrand. Hinzu komme, dass ein Brand einer solchen Batterie - im Gegensatz zu einem Benzinbrand - nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne."
Weiter hieß es: "Ein Elektrofahrzeug müsse im Brandfall durch die Feuerwehr in einen Container gezogen werden, um dort auszubrennen. Das Hineinfahren mit einem solchen Container sei in der Tiefgarage des Anwesens nicht möglich. Somit müsste in einem Brandfall das Elektroauto in der Tiefgarage ausbrennen, was eine nicht hinzunehmende Gefahr für das Gemeinschaftseigentum darstelle."
WEG-Reform werde unterlaufen
Diese Argumentation ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Denn durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes besteht ein Rechtsanspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit. Durch ein Parkverbot könnte diese Ladestelle jedoch nicht genutzt werden. Damit verstoße der Beschluss gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der Reform, da die Schaffung von Ladeinfrastruktur die "Triebfeder" der Reform war, heißt es unter Berufung auf juristische Literatur.
Die Frage des Brandschutzes spiele dabei keine Rolle: "Daher verstößt der angegriffene Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, selbst wenn man zu Gunsten der Beklagten die behauptete besondere Brandgefahr von Elektrofahrzeugen als wahr unterstellt."
Elektroautos brennen offenbar seltener
Wegen der angeblich höheren Brandgefahr durch Elektroautos hat es zuvor schon Parkverbote in öffentlichen Garagen geben. Die Stadt Kulmbach hob ein solches Verbot jedoch wieder auf, nachdem die Stadt Löschdecken und einen sogenannten Teleskoplader beschafft hatte.
Generell scheint die Brandgefahr durch Elektroautos sogar niedriger als bei Verbrennern oder Plugin-Hybriden zu liegen. Das ergaben Auswertungen von Daten in den USA.
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Ja, das funktioniert aber auch nur dann, wenn der Akku entsprechend dafür konzipiert...
In reinen E-Auto-Tiefgaragen könnte man doch recht viel Energie für die Lüftung sparen...
Erst letztens hat die Berufsfeuerwehr München eine Infoveranstaltung dazu gemacht (auf...
So einfach ist das nicht. Für den Brandschutz ist der Betreiber zuständig und und der...