Zum Hauptinhalt Zur Navigation

BPjM-Modul: Bundesprüfstelle stellt Strafanzeige wegen Sperrlistenhack

Die Bundesprüfstelle hat Strafanzeige wegen des Hacks ihrer geheimen Sperrliste gestellt. Die veröffentlichte URL-Liste enthalte auch Angebote, deren bloßer Aufruf eine Strafverfolgung nach sich ziehen könne.
/ Achim Sawall
149 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
E-Mail der Hacker an Golem.de (Bild: Screenshot Golem.de)
E-Mail der Hacker an Golem.de Bild: Screenshot Golem.de

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Hack ihrer geheimen Sperrliste informiert und Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Das gab die Bundesoberbehörde am 9. Juli 2014 bekannt(öffnet im neuen Fenster) .

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) prüfe rechtliche Schritte gegen die Hacker, sagte eine KjM-Sprecherin Golem.de. Die geheime Liste jugendgefährdender Internetdienste wurde in dieser Woche mit rund 3.000 gesperrten URLs auf einer Webseite veröffentlicht. "Wir prüfen, ob rechtliche Schritte möglich sind, weil damit Dinge im Internet stehen, die so nicht öffentlich zugänglich und frei abrufbar sein dürften" , sagte die Sprecherin. Die KJM hat die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien.

"Das BPjM-Modul ist eine durch die Bundesprüfstelle aufbereitete Datei zur Filterung derjenigen indizierten Internetseiten (Telemedien), deren Anbieter ihren Firmensitz im Ausland haben" , erklärte die Behörde. Es handele sich bei den Moduldaten um Internetseiten, deren Inhalt als jugendgefährdend oder schwer jugendgefährdend eingestuft würde oder als strafrelevant gelte.

"Die Liste der indizierten Telemedien ist nach dem Jugendschutzgesetz nicht öffentlich. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Liste der indizierten Telemedien als Hitliste zum Anlass nehmen, sich Zugang zu gerade diesen Medien zu verschaffen. Die BPjM weist darauf hin, dass die veröffentlichte URL-Liste auch solche Angebote enthält, deren bloßer Aufruf eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann." Gestern hatte die Behörde Golem.de noch mitgeteilt, dass es sich nur um einen ganz geringen Teil der Liste der jugendgefährdenden Internetdienste handele.

Die Liste jugendgefährdender Internetdienste beinhaltet nach Angaben der Hacker oftmals legale Pornografie, aber auch Zoophilie, sexuelle Gewalt gegen Kinder, Gewaltdarstellungen, Selbstmordforen, Neofaschismus und Anorexie. Nur etwa 50 bis 60 Prozent der gelisteten URLs, die auch als Sperrliste an Suchmaschinenbetreiber geht, sei gegenwärtig überhaupt online verfügbar, erklärten die Hacker. Einige der deutschen neofaschistischen Webseiten sind in Deutschland gehostet und könnten in Absprache mit den Providern offline genommen werden.

Nachtrag vom 9. Juni 2014, 16:15 Uhr

Die Bundesprüfstelle hat Medien wie Netzpolitik.org(öffnet im neuen Fenster) aufgefordert, den Link auf die gehackte Sperrliste zu entfernen. Bleibe der Link im Artikel, erfolge eine Anzeige wegen "Zugänglichmachung von Kinderpornografie" .


Relevante Themen