Booking Holdings: Booking.com plant das Teilen von Daten mit Schwesterfirmen

Booking.com hat seine Datenschutzbestimmungen aktualisiert(öffnet im neuen Fenster) . Diese beinhalten umfangreiche Möglichkeiten des Datenaustauschs innerhalb der Booking Holdings. Angekündigt wurden die Änderungen dem Nutzer mit einer Golem.de vorliegenden E-Mail vom vergangenen Wochenende. Wann exakt die Datenschutzbestimmungen aktualisiert wurden, ist unklar. Booking.com gibt das Datum der gültigen Bestimmungen als Variable in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Besuchs der Webseite an. In unserem Fall ist es die Version 2019-01-28 10:02:13.
In der E-Mail macht Booking.com anhand von Beispielen deutlich, was geplant ist. Die Bestimmungen auf der Webseite sind allgemeiner gefasst. So heißt es in der E-Mail, dass Daten unter anderem mit Agoda, Kayak und Rentalcars geteilt werden. Zum einen will Booking.com Betrug erschweren und zum anderen ist geplant, die Daten für neue Produkte zu verwenden. Verbesserungen des Angebots durch verstärkte Personalisierung sind ebenfalls geplant.
Zustimmung ist Pflicht
In den ausführlichen Datenschutzbestimmungen heißt es eingangs: "Ihre Zustimmung zu diesen Bestimmungen ist leider erforderlich." Wer das nicht tut, dem empfiehlt das Unternehmen die Einstellung der Nutzung von Booking.com. Details zu den neuen Bestimmungen finden sich unter dem Abschnitt "Wie werden Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der Unternehmensgruppe Booking Holdings Inc. geteilt?" unter den Punkten A bis F. Für die Punkte A bis E gibt Booking.com sein legitimes Interesse für die erweiterte Verwendung der Daten an. Nach Artikel 6, Nummer 1, Buchstabe f der EU-Datenschutz-Grundverordnung(öffnet im neuen Fenster) ist die Zustimmung der Nutzer nicht erforderlich, wenn die Datenverarbeitung "zur Wahrung der berechtigten Interessen" des Unternehmens erforderlich ist, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen" . Zu den berechtigten Interessen zählen laut Booking.com Analysen von Daten zur Produktverbesserung, Betrugsprävention und personalisierte Werbung. Bei Punkt F geht es um die Erhebung und Datenverteilung im Bezug auf das Einhalten von Gesetzen.
In einem weiteren Beispiel erklärt Booking.com die Betrugsprävention. So arbeitet das Unternehmen mit Rentalcars.com zusammen, um Angebote für die Nutzer zu erstellen. Der gegebenenfalls notwendige Austausch personenbezogener Daten sei notwendig, damit "alle Nutzer auf ihren Online-Plattformen vor betrügerischen Aktivitäten geschützt sind."
Über die Rechte der Anwender informiert ein eigener Bereich der Datenschutzbestimmungen(öffnet im neuen Fenster) . Sollte der Nutzer ein berechtigtes Interesse gegen die Verwendung personenbezogener Daten haben, so kann er dies mittels Opt-out-Mechanismen verhindern. Sollten diese fehlen, bleibt dem Anwender nichts anderes übrig, als eine E-Mail an dataprotectionoffice@booking.com zu schreiben.



