Zahlung zurückfordern und Schriftverkehr dokumentieren
Dass neben den genannten Maschen auch das Einleiten von Kommunikation außerhalb der Plattform (Booking.com) als primäres und sehr verdächtiges Zeichen eingestuft wird, wundert uns nicht. Regelmäßig entfernten die Dancenter-Mitarbeiter alle Booking.com-Adressen aus dem CC der Mails, trotz gegenteiliger Anweisungen von uns.
Ebenso typisch fürs Drip Pricing sind die erst später erwähnten Reinigungskosten, Gebühren für Bettwäsche oder Handtücher sowie Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren. Alles liegt im Dancenter-Fall vor. Die von uns als Erpressung wahrgenommene Kaution bezeichnen Verbraucherschützer als "vor Ort fällige Pflichtgebühr". Die manifestiert sich manchmal als Kurtaxe, City Tax oder Resort Fee – oder weit teurer als Energiepauschale oder übertriebene, nicht nachvollziehbare Kosten für eine Endreinigung wie im vorliegenden Fall.
Irreführende Formulierungen gaukeln Optionalität vor
Formulierungen wie "Zusätzliche Gebühren können anfallen", "Vor Ort zu zahlen" oder "möglicherweise nicht enthalten" sind Warnsignale für Kunden. Wie Juristen der Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage von Golem erklären, müssen "bei Vertragsabschluss bei Booking.com alle Vertragsbestandteile klar erkennbar sein". Als Ausnahmen gelten nur manche variable Kosten, allerdings müssen dann die Art der Berechnung und die entstehenden Kosten gelistet sein, beispielsweise beim Stromverbrauch.
"Der Gesamtpreis muss für den Verbraucher vor Vertragsabschluss klar sein, einzelne Klauseln und Posten dürfen nicht überraschend kommen." Dass Stromkosten in skandinavischen Ferienwohnungen oft sehr hoch sind, sei nicht überraschend. Der Begriff Kaution für die Nebenkosten- und Endreinigungsvorauszahlung sei jedoch nicht ausreichend.
Das deutsche Recht basiere auf EU-Richtlinien, und da passiere gerade viel, erklärt Ann-Kathrin Edinger, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Auch wenn es in Bayern noch keine bekannte Klage wegen Drip Pricing bei Booking.com gegeben habe, sei das Problem bekannt.
Es wird seit Jahren vom Gesetzgeber angegangen, sowohl von der Europäischen Kommission als auch in der Omnibus-Reform, bei der OECD und in anderen Ländern, beispielsweise bei der UK Competition and Markets Authority. Oder in den USA, wo die Federal Trade Commission FTC und das Comsumer Financial Protection Bureau (CFPB) aktiv sind und sogar Ex-US-Präsident Joe Biden die Machenschaften mancher Fluglinien anprangert(öffnet im neuen Fenster).
Und Dancenter?
- Booking.com: Geschäftsmodell Endreinigung
- Im Kleingedruckten versteckt
- Und noch mehr Extrakosten
- Reinigungsdienstleister stellt 0 Euro in Rechnung, Dancenter macht 142,47 draus
- Eine verbreitete Masche?
- Zahlung zurückfordern und Schriftverkehr dokumentieren
- Vom Familienbetrieb zum anonymen Großkonzern
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