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Börsengang: Mehrheit der Kläger nimmt Vergleich zu Telekom-Börsengang an

Der Vorschlag vom vergangenen Jahr wird breit akzeptiert. Ein Gericht hatte einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt der Telekom für die Aktie festgestellt.
/ Achim Sawall
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Die Frankfurter Börse am 18. November 1996: Die T-Aktie wurde zum ersten Mal notiert. (Bild: Deutsche Telekom)
Die Frankfurter Börse am 18. November 1996: Die T-Aktie wurde zum ersten Mal notiert. Bild: Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom hat viele der Klagen um ihren dritten Börsengang durch ein Vergleichsangebot beilegen können. Mehr als 60 Prozent der Kläger hätten den vom Oberlandesgericht Frankfurt unterstützten Vergleichsvorschlag vom November 2021 angenommen, gab der Netzbetreiber am 14. November 2022 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Zudem seien rund 90 Prozent der Einzelfälle geprüft worden, und die "weit überwiegende Zahl" der vergleichsberechtigten Kläger habe ein Angebot erhalten.

Nach dem Vergleich erhalten die Kläger den im Jahr 2000 geleisteten Kaufpreis zurück, von dem gezahlte Dividenden und der heutige Kurswert abgezogen werden. Aufgeschlagen werden 70 Prozent der üblichen Prozesszinsen. Die Aktien bleiben im Besitz der Anleger.

Rund 16.000 Kleinaktionäre hatten sich getäuscht gefühlt

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Lösung unterstützt, die maßgebliche Anlegerschutzanwälte und die drei Beklagten Deutsche Telekom, Bundesrepublik Deutschland und die Staatsbank KfW ausgehandelt hatten. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Bernhard Seyderhelm, hatte die Kläger aufgerufen, den Vergleich anzunehmen.

Die Aktien waren im Juni 2000 zu einem Startkurs von 66,50 Euro in den Markt gekommen. Das Allzeithoch von 103,50 Euro lag damals schon mehrere Monate zurück. Heute notiert das Papier bei etwa 19 Euro und damit nicht allzu weit entfernt vom ursprünglichen Ausgabepreis 1996, also 28,50 D-Mark (14,57 Euro).

Rund 16.000 Kleinaktionäre hatten sich damals getäuscht gefühlt und seit 2001 beim Landgericht Frankfurt Klagen eingereicht. Ihre Kursverluste summierten sich nach ihren Angaben auf rund 80 Millionen Euro. Das zusammenfassende Musterverfahren ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte aber einen schwerwiegenden Fehler im Verkaufsprospekt für die Aktie festgestellt.


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