BND-Sonderermittler Graulich: Im Korallenriff der NSA-Selektoren
Kann man in wenigen Monaten 40.000 NSA-Suchbegriffe prüfen und einen 460-seitigen Bericht darüber verfassen? Schon vor Beginn seiner Befragung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags waren Zweifel an der Unabhängigkeit des früheren Bundesrichters Kurt Graulich laut geworden. Einem Medienbericht zufolge(öffnet im neuen Fenster) soll er Teile seines Gutachtens vom Bundesnachrichtendienst (BND) übernommen haben. Graulich räumte am Donnerstag ein, laufend verschiedenen BND-Mitarbeitern Aufträge für Zuarbeiten erteilt zu haben. Vor allem in technischen Fragen habe er Formulierungen übernommen. Aber: "Das meiste stammt von mir selbst" , antwortete der Sachverständige auf die kritischen Fragen der Opposition.
Graulich wurde in seinem einstündigen Eingangsstatement und in seinen Erläuterungen nicht müde, seine Unabhängigkeit zu betonen. Der am vergangenen Freitag veröffentlichte Bericht(öffnet im neuen Fenster) erhalte seine eigenen Auffassungen und nicht die des BND. "Mich beeindruckt weder schlechte Presse noch die Meinung des Parlaments" , sagte Graulich und sprach von einer "völlig niveaulosen Diskussion" . So habe er Thesen zum Personenbezug ausländischer Daten bereits vor Beginn seiner Untersuchung in einem Interview geäußert(öffnet im neuen Fenster) , so dass diese nicht vom Geheimdienst stammten.
Selektoren als Geschäftsgeheimnis der NSA
Zudem zeigte er Verständnis für die Opposition, die vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht hat , um selbst Einblick in die Selektorenliste zu bekommen. "Mein Herz schlägt auf der Seite der Opposition, die Selektoren sehen zu wollen" , sagte Graulich. Allerdings spreche beispielsweise das Urheberrecht dagegen. Schließlich seien die Selektoren das geistige Eigentum der NSA. "Ein Geschäftsgeheimnis der NSA kann nicht einfach nach den Mehrheitsverhältnissen des Parlaments behandelt werden" , sagte Graulich.
Linke und Grüne fanden diese Argumente jedoch nicht überzeugend. "Mir fehlt die Trennschärfe zwischen dem, was der BND denkt, und der Überzeugung, zu der Sie gekommen sind" , sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz. Da Graulich vier Monate lang in der Berliner BND-Zentrale mit Unterstützung mehrerer BND-Mitarbeiter gearbeitet hatte, warfen ihm Grüne und Linke eine zu große Nähe zum Geheimdienst vor. "Sagt Ihnen der Begriff Stockholm-Syndrom(öffnet im neuen Fenster) etwas?" , fragte Notz in Anspielung auf das psychologische Phänomen, dass Opfer von Geiselnahmen eine positive Verbindung zu ihren Entführern aufbauen können. Bedenklich fand zudem die Linke-Ausschussobfrau Martina Renner, dass Graulichs Mitarbeiter schon als Zeugen im Ausschuss befragt worden seien und möglicherweise unter Rechtfertigungsdruck für ihr Verhalten stünden.
BND konnte Begründungen der NSA nicht lesen
Im Laufe der Befragung traten weitere Defizite bei der Kooperation zwischen dem BND und der NSA in der bayerischen Abhörstation Bad Aibling zutage. So habe die NSA jeweils Begründungen mitgeliefert, warum eine bestimmte E-Mail-Adresse als Selektor eingesetzt worden sei. Wegen fehlender Software habe die deutsche Seite diese Begründungen aber nicht lesen können, sagte Graulich. Wenig fundiert scheint dessen Einschätzung zu sein, dass bestimmte Personengruppen in Deutschland, wie Bundestagsabgeordnete, nicht von der Überwachung durch die umstrittenen Suchbegriffe betroffen gewesen sein sollen.
Es sei ihm aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen, von bestimmten E-Mail-Adressen und Telefonnummern auf die überwachte Person zu schließen. Weder in Deutschland noch im Ausland sei eine solche Bestandsdatenauskunft möglich. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass hinter einer unidentifizierten E-Mail-Adresse ein deutscher Abgeordneter steckt" , sagte er. Andererseits sollen im 400-seitigen, streng geheimen Bericht für das Bundeskanzleramt einzelne überwachte ausländische Personen namentlich genannt seien. Wie lange die einzelnen Selektoren im Einsatz gewesen seien, habe er nicht immer ermitteln können. Die Datenbank sei wie in Korallenriff. Unten lägen längst verjährte Selektoren, oben interessante.
Ausländische Regierungen ohne Grundrechtsschutz
Prinzipiell verteidigte Graulich aber die Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten. Diese spare Kosten und vergrößere die "Friedensgrenze" . Eine fehlende rechtliche Legitimation der Überwachung von Ausländern sieht er nicht. Graulich sprach dabei despektierlich von "Leuten mit sehr starkem Grundrechtsempfinden" , die beispielsweise dem deutschen Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes eine weltweite Gültigkeit zusprechen. Er brauche für die Kooperation von Bad Aibling aber weder eine sogenannte Weltraumtheorie, noch einen Grundrechtsuniversalismus. Seiner Ansicht nach kann sich eine ausländische Regierung in keiner Weise auf einen Grundrechtsschutz berufen. Der Weltraumtheorie zufolge unterliegt das Abhören von Satellitenkommunikation keinen rechtlichen Beschränkungen, weil diese im Weltraum erfolgt.
Anhaltspunkte für eine anlasslose Massenüberwachung will Graulich auch nicht gefunden haben. Gerade die Suche in großen Datenströmen mit Hilfe von Selektoren sei das Gegenteil von anlasslos und massenhaft. Die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung habe im Jahr 2010 nur wenige Hundert Treffer ergeben. "So what?" , fragte der frühere Bundesverwaltungsrichter. Die Gefahr einer Wirtschaftsspionage durch die NSA schätzte er auch gering ein. "Die deutschen Firmen, die überwacht wurden, sind mindestens unter dual use zu fassen" , sagte Graulich. Sogenannte Dual-Use-Güter(öffnet im neuen Fenster) können sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken eingesetzt werden und unterliegen besonderen Exportkontrollen. Nach Ansicht Graulichs könnte die Überwachung der Firmen auch einen militärischen Hintergrund gehabt haben.
Genau solche Fragen will die Opposition lieber dadurch aufklären, dass sie sich die Selektoren selbst anschaut. Die Anhörung von Graulich sei "keine ordentliche Beweiserhebung" , hieß es in einer Erklärung. Die Opposition nehme nur mit Vorbehalten an der Anhörung teil. Die SPD bezeichnete den Bericht hingegen "in jeder Hinsicht als unabhängig und als fachlich fundiert" . Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, die die Unabhängigkeit infrage stellen würden, sagte SPD-Obmann Christian Flisek. Besonders gut dürfte Flisek die Antwort Graulichs gefallen habe, ob die Einsicht in die streng geheime Kanzleramtsversion eine andere politische Sicht auf die Selektorenaffäre ergeben würde. "Nein, die Einschätzung würde sich nicht ändern" , sagte Graulich. Damit dürfte die Koalition erst recht keinen Grund mehr haben, die Selektoren noch selbst sehen zu wollen.
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